ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021
Erstellt am: 09.09.20 10:55
DaSch1726.01.21 23:51
Meyro2010 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe zum Thema Zuschuss auch mal eine Frage: Ist im Endeffekt der Zinsssatz entscheidend, ob ich das Darlehen der KfW in Anspruch nehme oder nicht? Der Tilgungszuschuss und der Zuschuss ist ja gleich hoch. Wenn die KfW nun bei 0,95% bleiben würde und die Bank mir z.B. 0,60% für 10 Jahre anbieten würde, wäre es ja sinnvoll auf das KfW-Darlehen zu verzichten. Oder übersehe ich etwas?
Vielen Dank für ein Feedback.Bis 01.07. ist die Inanspruchnahme des KfW-Darlehens sinnvoll, da negativer Effektivzins. Tilgungszuschuss gibt‘s nämlich nur bei Inanspruchnahme des KfW-Darlehens.
Ab 01.07. macht in der Regel das KfW-Darlehen keinen Sinn mehr, da der Zuschuss auch ohne Inanspruchnahme des Darlehens gezahlt wird. Ergo: Hausbankdarlehen um die Höhe des KfW-Darlehens aufstocken und den Zuschuss bei der BAfA beantragen.
HappyEnd27.01.21 00:04
Tilgungsfreie Anlaufjahre sind unter Umständen für den ein oder anderen bei der KfW interessant...
DaSch1727.01.21 00:22
HappyEnd schrieb:
Tilgungsfreie Anlaufjahre sind unter Umständen für den ein oder anderen bei der KfW interessant...Bekommst du auch bei der finanzierenden Bank, wenn gewünscht.
HappyEnd27.01.21 12:40
Habe heute mal mit der KfW Hotline telefoniert, wollte wissen, ob man bei der direkt gezahlten Zuschussvariante bereits jetzt die Finanzierung glatt ziehen kann, um dann im Juli den Zuschuss zu beantragen. Ob eine bereits laufende Finanzierung zu Planungs- und Beratungsleistung konnte sie nicht beantworten und verwies auf den April, wenn weitere Details zu dem Programm veröffentlicht werden sollen.
Weitere Frage meinerseits war, ob das Abschicken des Antrags ab dem 01.07. ausreichend wäre, um den Liefer- bzw Leistungsvertag abschließen zu können. Laut Hotline muss man, bevor man den Liefervertrag abschließt, auf die Genehmigung der KfW warten.
Weitere Frage meinerseits war, ob das Abschicken des Antrags ab dem 01.07. ausreichend wäre, um den Liefer- bzw Leistungsvertag abschließen zu können. Laut Hotline muss man, bevor man den Liefervertrag abschließt, auf die Genehmigung der KfW warten.
Christian14411.02.21 13:48
Hallo in die Runde,
habe mich gerade auch mal mit den aktuellen Förderungen auseinander gesetzt. Aktuell gibt es für KFW55 Häuser ja die KFW Förderung Effizienzhaus 55 mit einem Kredit von 120t€ und 18t€ Zuschuss und die neue Effizienzhaus 55 EE Förderung mit 150t€ und 26t€ Tilgungszuschuss.
Was ich mir dabei aktuell nicht 100% klar ist, erreiche ich bei einem KFW55 Haus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe auch gleich automatisch den KFW55 EE Standard mit dem erhöhten Tilgungszuschuss?
Ist es so einfach oder habe ich das nicht richtig verstanden?
habe mich gerade auch mal mit den aktuellen Förderungen auseinander gesetzt. Aktuell gibt es für KFW55 Häuser ja die KFW Förderung Effizienzhaus 55 mit einem Kredit von 120t€ und 18t€ Zuschuss und die neue Effizienzhaus 55 EE Förderung mit 150t€ und 26t€ Tilgungszuschuss.
Was ich mir dabei aktuell nicht 100% klar ist, erreiche ich bei einem KFW55 Haus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe auch gleich automatisch den KFW55 EE Standard mit dem erhöhten Tilgungszuschuss?
Ist es so einfach oder habe ich das nicht richtig verstanden?
Baranej11.02.21 18:24
Oh man, KFW55 also nun doch mit 150k und max. 17,5% Zuschuss. Hätte man sich den BAFA Aufwand doch sparen können und sich den Zuschuss dann direkt auszahlen lassen können inkl. bessere Konditionen bei der Bank. Jetzt ist der GU-Vertrag abgeschlossen und umschwenken ist nicht mehr drin dank der neuen Reihenfolge beim Antrag.
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