ᐅ Bordstein absenken mit Hürden in NRW - Wie abrechnen?
Erstellt am: 25.09.18 21:10
Baumi8726.09.18 16:12
Moin, also die Erstellung eines Stellplatzes ist nicht das Problem. Er sagte aber, dass dieser Stellplatz über die bereits erschlossene Einfahrt erreicht werden muss. (Was zwar möglich wäre, aber total umständlich ist, da man wieder rückwärts raus müsste und dann zumindest einen bereits bestehender Stellplatz nicht nutzen könnte, weil sonst der Weg dicht wäre. Als Grund führte der Herr vom Tiefbauamt an, dass das Allgemeinwohl im Vordergrund steht und eine Bordsteintieferlegung öffentliche Parkfläche minimieren würde. Auch auf meinen Einwand, dass dort garkein Gehsteig herführt (Einseitiger Gehsteig) und es positiv für die Anwohner wäre, weil ja zwei Autos von öffentlichen Parkplätzen verschwinden würden, kam kein einlenken. Ich habe diese Absage allerdings erst mal nur telefonisch erhalten -also ohne Antrag- den Antrag hab ich nun aber trotzdem gestellt, um dagegen vorzugehen.
Escroda26.09.18 19:24
Baumi87 schrieb:
dass das Allgemeinwohl im Vordergrund steht und eine Bordsteintieferlegung öffentliche Parkfläche minimieren würdeUnd was ändert der Bau einer Garage an diesem Argument? Viele deiner Nachbarn haben zwei Zufahrten, einige auch ohne zweite Garage. Kaum vorstellbar, dass die Stadt damit durchkommt. Halte uns mal auf dem Laufenden.
Baumi8726.09.18 20:18
Wenn die Garage eine Baugenehmigung hat, braucht diese natürlich eine Zufahrt. So die Argumentation. Ich wäre natürlich für Tipps dankbar ich halte euch auf den laufenden
Alex8526.09.18 20:28
Warum? Hat nen Parkhaus mit 500 Parkplätzen etwa 500 Zufahrten?
Rangier halt auf deinem Hof rum.
Dennoch strange das ganze
Rangier halt auf deinem Hof rum.
Dennoch strange das ganze
Baumi8726.09.18 21:46
Danke für deinen kompetenten Beitrag! Hättest du alles gelesen, wüsstest du, dass das nur ein Kompromiss wäre und ein Stellplatz wegfallen würde. Da dieser der Zufahrt zum Opfer fallen würde. Du hast bereits 3844 Beiträge in diesem Forum geschrieben. Ich hoffe wirklich, wirklich, dass du in den anderen 3843 Beiträgen versucht hast den anderen Mitgliedern zu helfen und nicht auch solche blöde Vergleiche gezogen hast, die keinem weiter helfen. Ich muss gerade wirklich schmunzeln, wie man eine ca 5m lange Auffahrt für einen ca 25m2 großen, privaten Garagenhof mit einem öffentlichen, gewinnorientierte Parkhaus mit 500 Stellplätzen vergleichen kann.
Alex8526.09.18 22:00
Baumi87 schrieb:
Wenn die Garage eine Baugenehmigung hat, braucht diese natürlich eine Zufahrt. So die Argumentation.Alex85 schrieb:
Warum? Hat nen Parkhaus mit 500 Parkplätzen etwa 500 Zufahrten?Merkst selber.
Viel Erfolg noch.
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