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ᐅ Nach Baugenehmigung Garage verschieben?


Erstellt am: 02.04.2019 17:55

Escroda 04.04.2019 15:11
guckuck2 schrieb:
In beiden Fällen wird der Vermesser einen neuen Lageplan erstellen müssen.
Au ja, dann kann ich nochmal 'ne Rechnung schreiben 🙂

Auch wenn ich die Antwort "Frage die Genehmigungsbehörde" nicht so mag, möchte ich sie hier dennoch geben, da die Errichtung oder Änderung einer Garage in NI zu den verfahrensfreien Vorhaben gehört und somit 1.2 des Anhangs zu §60 Niedersächsische Bauordnung genügend Spielraum bietet, um mir mein Zusatzgeschäft zu vermiesen.

guckuck2 04.04.2019 15:28

Gilt das auch, wenn die Garage mit dem Wohnhaus zusammen beantragt wurde, oder hebt dies die Verfahrensfreiheit auf?

Escroda 04.04.2019 15:58
guckuck2 schrieb:
Gilt das auch, wenn die Garage mit dem Wohnhaus zusammen beantragt wurde, oder hebt dies die Verfahrensfreiheit auf?
Die Frage trifft es ganz genau. Man kann es so oder so sehen. Für Wohnhaus und Garage gibt es eine Baugenehmigung. Von der soll abgewichen werden. Also Nachtrag. Würde alles schon stehen, könnte die Garage aber (unter Umständen) ohne Genehmigung abgerissen und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Eine Genehmigungspflicht für die Änderung, nur weil die Garage noch nicht gebaut wurde, ergäbe keinen Sinn.

Daher würde ich nach der Sichtweise der zuständigen Behörde fragen. Denn selbst wenn deren Sichtweise rechtlich nicht haltbar wäre, wer hätte schon Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit. Außerdem hätte die Behörde vor Ort auch Dinge im Blickfeld, die hier gar nicht erwähnt sind, z.B. Grundflächenzahl-Berechnung.

wurmwichtel 06.04.2019 13:53
Escroda schrieb:
...Daher würde ich nach der Sichtweise der zuständigen Behörde fragen...
Dem ist nichts hinzu zu fügen.
Unser Schuppen stand auch nicht auf dem genehmigten Platz. Auf Nachfrage bat das Amt um Antrag auf Änderung im Rahmen einer Nachtragsgenehmigung (weiß nicht mehr genau wie das hieß) und dann war alles in Butter.
Kann bei Dir auch so sein.

Matthew03 08.04.2019 10:53
Bei uns wurde es lediglich vom Sachbearbeiter in der Akte vermerkt, keine neue Genehmigung erforderlich.

ypg 08.04.2019 23:19
julianpe schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben im Januar unsere Baugenehmigung für unser Haus + Garage erhalten.
Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern. Auch nach einer geplanten Verlängerung der Einfahrt, kommen wir nirgends an die 3m Linie ran. Ist die Verschiebung noch im Rahmen oder muss das neu genehmigt werden?
Es handelt sich um einen Bau in Niedersachsen.

Vielen Dank und viele Grüße

Genauso war es bei uns, auch NDS... auch ohne Grenzbebauung durch Garage. Wir wollte die Garage um einen Meter verschieben. Ein Antrag auf Änderung braucht es: kostete 80 oder 85€ und hat dann auch nur 2 Wochen gedauert.
garagewohnhausgenehmigungbehördeantrag