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ᐅ Bordstein absenken mit Hürden in NRW - Wie abrechnen?


Erstellt am: 25.09.18 21:10

Baumi8725.09.18 21:10
Hallo zusammen,

Wir besitzen ein Zweifamilienhaus mit einer Hofeinfahrt mit Garage und zwei Stellplätzen. Nun ist die Parkplatzsituation bei in unserer Straße recht bescheiden bzw. darf im Grunde gar nicht geparkt werden, weil ansonsten der Gehweg versperrt- bzw die Straße zu eng wird. Platztechniscj hätten wir die Möglichkeiten auf der anderen Seite des Hauses zwei weitere Stellplätze zu schaffen. Diese Stellplätze können aber nicht durch die bereits erschlossene Einfahrt erreicht werden, sodass ich für diese Stellplätze ca 6m Bordstein absenken möchte. Parkfläche im öffentlichen Raum würde nicht beeinträchtigt, weil auf dieser Seite ohnehin kein Gehweg ist. Nun habe ich heute mit dem zuständigen beim Bauamt telefoniert und er sagte mir, dass mein Haus bereits erschlossen sei und eine weitere Absenkung nur möglich wäre, wenn ich eine Garage dort hinsetzen würde. Das klingt für mich nicht rational durchdacht. Kennt sich jemand mit dem abrechet aus? Welche Schlupflöcher gibt es? Ich habe bereits darüber nachgedacht einen bereits vorhandenen Hühnerstall 2,40x2,40x2,0 zur Garage umzubauen um eine Bordsteinabsenkung zu erwirken. Geht sowas? Gibt es Mindestanforderungen für Garagengrößen? Ich danke euch für euren Input.

Lageplan eines Baugrundstücks mit nummerierten Parzellen, gelb markierter Weg
Maria1625.09.18 21:30
Wer soll für die Absenkung und ggf. entstehende Folgekosten denn bezahlen?
Baumi8725.09.18 21:47
Na ich! Es geht mir nur um die Genehmigung
Maria1625.09.18 22:02
Hast du die Finanzen auch schon mal angesprochen? Also dass nicht die Gemeinde zahlen muss? Vielleicht hilft das ja.
Baumi8725.09.18 22:08
Na klar! Das stand gar nicht zur Debatte und wurde im Vorfeld definiert, dass diese Kosten/Risiko natürlich auf den Antragsteller übergehen.
Escroda26.09.18 10:37
Baumi87 schrieb:
Das klingt für mich nicht rational durchdacht.
Für mich auch nicht. Entweder es gibt eine Satzung, die eine zweite Zufahrt verbietet, dann nützt auch eine Garage nichts, oder es gibt keine örtlichen Bauvorschriften, dann sehe ich keinen Ablehnungsgrund.
Mit welchem Bauamt hast Du denn telefoniert, Bauordnungsamt oder Tiefbauamt? Da Stellplätze bis 100m² genehmigungsfrei sind, hat das Bauordnungsamt eigentlich nichts damit zu tun. Versuche es mal bei einem anderen Sachbearbeiter oder bei dem anderen Amt und lass' Dir bei Ablehnung erklären, auf welcher Gesetzesgrundlage diese Aussage beruht. Außerdem gibt es zwei Häuser weiter ja eine zweite Zufahrt ohne Garage.
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