Der "gedachte" Anwendungsfall für die Prüfung ist immer: Alkoholisierter Gast steht am Fenster. Er kann es gewiss noch öffnen (wenn es denn zu öffnen ist) - und damit auch rausfallen. Deswegen muss irgendein mechanischer Schutz vor dem Herausfallen existieren.
Mein Betrunkener müsste wach genug sein, um alle versteckten Schlüssel zu finden.
Diese Was-wäre-wenn-Fantasie ist für vermietete Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser sicher nicht zu eng gedacht. Aber wenn man weiß, welche Bewohner zu welchen Räumen Zutritt haben, sind die Risiken überschaubar.
Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.