Bodengutachten erstellt ohne mein Wissen

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B

Bizzy

Guten Tag,

Folgendes: ich hatte geplant mit einem GU ein Haus zu bauen. Grundstück ist reserviert, daher noch nicht mein Eigentum. Aus persönlichen Gründen musste ich dieses Bauvorhaben leider abbrechen. Bauvertrag liegt vor, wurde aber nicht unterschrieben!

In diesem Vertrag steht, dass man über Firma XY ein Bodengutachten erstellen lassen kann. Falls dies gewünscht ist, soll ich es schriftlich in Auftrag geben. Das habe ich nicht gemacht. Weder schriftlich, noch mündlich.

Gestern kam dann ganz überraschend das Bodengutachten per Post, mit der Rechnung in Höhe von 800 EUR.

Ich habe direkt meinen GU angerufen, der mir sagte, dass er es in Auftrag gegebenen hatte, da er vor dem Bau über die Bodenverhältnisse Bescheid wissen muss. Ich sagte ihm, dass im Vertrag steht, das ich so ein Bodengutachten schriftlich beauftragen muss, und das ich das nicht zahlen werden. Er sagte mir, dass ich es zahlen muss! Ich fühle mich hier ein wenig verar$#@t. Muss ich das zahlen? Vertrag sagt was anderes, aber den hatte ich ja noch nicht einmal unterschrieben.
 
seat88

seat88

Naja da du den Bau ja abgebrochen hast und dem zufolge kein Vertrag mit deinem GU zustande gekommen ist, kann es dir doch sch*** egal sein wenn er über deinen Kopf hinweg schon Vorkehrungen unternimmt.
Also sein Problem....
 
D

Domski

Hast du das Bauvorhaben insgesamt abgebrochen oder nur mit dem GU? Willst du evtl später nochmal was von dem GU

So wie du as beschrieben hast und in Zukunft den GU nicht brauchst, würde ich das nicht zahlen.
 
Y

Yosan

Also wenn du weder einen Vertrag mit einem GU geschlossen hast, wo das Bodengutachten Bestandteil war, noch selbst das Gutachren beauftragt hast, würd ich da garnichts zahlen. Zumal du ja garnicht das Recht hättest jemanden zu beauftragen auf dem Grundstück was zu machen, wenn es dir nicht gehört...das ginge ja eh nur mit Genehmigung des aktuellen Eigentümers
 
Y

ypg

Zur Not gilt: wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.
Allerdings gelten auch mündliche Abmachungen: auch wenn Du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, könnte ein Mündlicher Auftrag erfolgt sein.
Das weißt nur Du. Auch wenn Du weiter oben schreibst, dass nix erfolgte. Wenn das definitiv nicht ist, gilt mein erster Satz.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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