Bestimmung Grundstückswert von Grundstück mit Altbestand

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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Lumpi_LE

Das mit dem Bodengutachten ist kein Problem, der Gutachter weiß schon was er machen muss.
Das Vorkaufsrecht wird nach der Unterzeichnung des Notarvertrags geprüft, vorher bekommst du da keine Auskunft, jedenfalls bei uns nicht.
 
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thps1990

Das Vorkaufsrecht ist doch aus dem Grundbuch ersichtlich. Eine Kopie des Grundbuchs bekommt man ja schon vorher
 
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Lumpi_LE

Achso ja natürlich, ich war gedanklich beim ausüben des Vorkaufsrechts, da die Gemeinde idr immer ein Vorkaufsrecht hat.
 
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mertmk3

Oh, das ist ja eine seltsame Regelung. Ich muss quasi vom Vertrag über Finanzierung und Notar alles abklappern und dann kann rauskommen, dass die Gemeinde das Grundstück selbst kaufen will?
 
D

DG

Das ist immer so. Die Gemeinde hat immer ein Vorkaufsrecht, weil sie bei einem Verkauf prüft, ob sie ein Grundstück zB für eine Straßenerweiterung o.ä. gebrauchen könnte. Das muss aber schon ein konkreter Anlass sein bzw. die Gemeinde muss einen Nutzen aus dem Grundstück ziehen können - ein normales Wohnhaus in einer Wohnstrasse kommt dafür nicht in Frage, der Verzicht ist also nur eine Formalie.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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