Benötige Rechnung von einer IKEA BESTÅ BURS TV Bank

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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R

rafael2010

Deine Buchstaben mögen immer größer und roter werden DBGHP....

Wir reden hier vom Umtauschrecht = Rückgaberecht innerhalb von 90 Tagen. Es beruht auf der Kulanz des Verkäufers IKEA. IKEA bietet ein Rückgaberecht an - und ist hieran ausschließlich im Rahmen seiner eigenen ! Bedingungen gebunden.

Kassenbon lautet einer der Bedingungen. So klar, so deutlich.

Unbenutzt und in Orginalverpackung sind weitere Bedingungen. Sowohl bei IKEA Österreich und Deutschland! Nußdorf erfüllt auch diese Bedingungen nicht, denn er schreibt: "...wir haben sogar die tv Bank extra auseinander gebaut, in luftpolsterfolie eingepackt."

Die Frage nach dem geforderten Kassenbon hat sich also bereits an dieser Stelle schon erledigt.

[Weiß gar nicht, wie man darauf kommt, weil:- nicht mehr hinein passt"- schon aufgebaute (und wieder auseinander gebaute) benutzte Ware zurückzugeben. Als Neuware wäre das nicht mehr zu verkaufen...und darauf zahlen wird kein Händler. Es gibt also Ereignisse, wie, das z.B. nach einem Wohnungswechsel, ein Möbel möglicherweise nicht mehr passt Das ist dann Privatsache des Käufers, aber doch nicht Sache des Verkäufers... ]
 
D

DBGHP

1. Ikea bietet ein Recht an = Vertragsbestandteil
2. Ikea will den Bon dafür haben (Bon ist an sich Nebensache)
3. Ikea will es ORIGINAL verpackt (ungeöffnet!) haben (da habt Ihr mich erwischt )
3b. (Rücksendungen im Garantiebereich ohne ORIGINALVERPACKUNG sind gestattet, nur SAFE muß es sein! Egal was in den AGB steht, von wegen ORIGINALVERPACKUNG BENUTZEN....)
4. Kunde möchte umtauschen, Ware (ich sag mal verpackt, hihi) geht mit BEWEIS des Kaufs zurück.

Ikea kann nichts dagegen machen. AUF DEN BON BEZOGEN! (war aber nicht verpackt, jaja.... )

Einen Vertragsbestandteil wie einen Bon kann man auch anderweitig beweisen.

Ein Bon ist nur der Ausdruck einer elektronischen Kette an Informationen.

Das als Bedingung (die Kopie also) zu verlangen, ist der angebotenen Leistung des Umtausches (z.B. 90 Tagen) nicht gerecht.

Wobei... bei der Garantie (NICHT Gewährleistung!) verlangen die (alle) ja auch immer den Bon, äh.. jetzt macht ihr mich kirre Scheiß 90-Tage Angebot

Ich bin der Meinung: Man muß nur beweisen, daß man Kunde war und ist, kein Zweitkunde (Ankäufer der Ware vom Erstkunden) und daß die Zeit paßt. Das kann man auch mit einem Zeugen! Nur geht sowas dann vor ein Zivilgericht. Das muß man erst mal vorstrecken (die Kosten). (Das mit dem Zivilprozess schrieb ich aber schon)
 
M

Maverick1854

Um das zu Ende zu bringen und auch mein letzter Post dazu:

Garantie bzw. Gewährleistung:

Nicht zwingend ein Bon nötig --> Richtig

Umtausch wg. Nichtgefallen:

Bon nötig--> Richtig, da eine Kulanz von IKEA

Egal wie Du das drehst. Zeig mir das Gesetz / Urteil das wg. Nichtgefallen ein Artikel geöffnet zurück gegeben werden kann und muss...

Dann kaufe ich mir eine DVD, schaue sie mir an und bringe sie wg. Nichtgefallen ohne Kassenbon zurück.

Nur mal zur Info:

Versuche mal bei MediaMarkt / Saturn / o.ä. einen Rasierer zurückzubringen wg. Nichtgefallen, Vergiss es, da es ein Hygieneartikel ist. Nun fang mal an Nachzudenken. Danke. Danke auch an meine Zustimmer (Ich dacht schon, ich bin blöd...)

@DBGHP:
P.S.: Auf den Link wäre ich bis heute... Nur Zur Info
 
I

Ikeaner

Unglaublich was für Märchen Mythen beim Thema Reklamation Umtausch zum Vorschein kommen.
Und natürlich ist jeder Experte oder gleich Jurist, wie der Kunde der mit rotem Kopf bei IKEA am Umtausch rumbrüllt und sich wundert warum er nicht "Recht" bekommt.

Schön ist z.B. immer wieder das das Fernabsatzgesetz gerne in "ich darf alles innerhalb von zwei Wochen immer überall umtauschen" umgemünzt wird.

Ich schweife ab...
 
D

DBGHP

Ich habe niemals gesagt, daß man alles nur mögliche umtauschen kann, arghh. Lesen bitte! (Die Nachzügler sind gemeint)

@Maverick:

Ich habe keinen Link angepriesen, also liefere ich keinen. Soll ich auf Amazon und Baugesetzbuch-Bücher verweisen, oder Gerichtsurteile? (Ich will es nicht, hatte es nie vor)

Um ein letztes Mal darauf einzugehen

- Bon/Quittung IST NIEMALS verpflichtend.

Egal ob Kulanz oder Garantie oder Gewährleistung. Man muß es nur beweisen.

So läuft unser Rechtssystem! (Man darf alles beweisen, vor Gericht zählt das dann je nachdem mehr oder weniger. Also ob die Zeugen glaubwürdig sind, meine ich)

- Umtausch wegen Nichtgefallen...

BON AUCH NICHT NÖTIG. Zeuge reicht! (WENN VERKÄUFER ZURÜCK NIMMT!

Aber die Verpackung war ja schon auf!

Also bitte beenden das Thema....

Ich wollte niemals was anderes (wenn auch textlastig...) sagen, als: Dass man keinen Bon braucht, in Deutschland, um nachzuweisen, daß man gekauft hat.

Bei den gesetzlichen Rechten niemals.
Bei den freiwilligen Rechten würde ich sagen, daß jedes Zivilgericht jeden Zeugen usw. akzeptieren würde, der glaubhaft den Kauf bestätigt, oder andere Details (Indizien) usw.

Dein DVD-Beispiel ist Quark. Siegelfolien entfernen ist dasselbe wie Lebensmittel bestellen oder Hygieneartikel benutzen und umtauschen wollen. Einfach mal die Gesetzesbücher lesen (hast Du bestimmt, nur reden wir dennoch aneinander vorbei)

Noch ein letztes Mal: Es braucht keinen Bon.

Ein Zeuge oder mehrere oder Beweise usw. reichen vollkommen. Egal was für Ansprüche man hat. Nur manchmal muß man sie härter durchsetzen (Zivilgericht, klagen also).

Recht hat man dann aber immer, weil man den Bon vorweisen kann, OBWOHL ER NICHT EXISTIERT. Man kann ihn beweisen. Punkt

Da der Kunde oben (hier im Thread) aber die Verpackung geöffnet hat (hatte ich ehrlich gesagt im Gefecht übersehen, grins), da ist das freiwillige Dings da von IKEA hinfällig, weil die nur verpackte Sachen in den 90 Tagen zurücknehmen.

SORRY! Aber nur deswegen bitte!


@lini:

Ja genau, Kassenzettel sind wichtig für den Preis des Kaufes, das hatte ich aber auch schon mehrfach überall erwähnt, Beispiele von Aldi genannt und so weiter. Das hatte ich dementsprechend bemerkt. (Man bekommt nur das was in der Kasse steht, oder man kann den Kaufpreis beweisen = BON) (Nachtrag: ODER ZEUGEN, hihi)

Kontoauszug ist so ne Sache. Weil was hat man da bezahlt Aber ich will es nicht weiter verkomplizieren.... Is schon nervig genug das hier alles.


@Ikeaner:

Vom Fernabgabegesetz ist und war nie die Rede. DA KAUF VOR ORT!

Aber ich weiß auch nicht genau auf wen Du Dich beziehst. Ich kenne die Gesetze an sich sehr genau. Hab im Gefecht hier nur einmal was übersehen (die offene Verpackung und bezogen auf freiwillig erteilte Garantieleistungen seitens Ikea).


Fakt bleibt, der Fragesteller steht doof da, er hat ne offene Verpackung und konnte nie umtauschen, grins.

Ich sagte ja noch anfangs und bis fast heute, er könnte den fehlenden Bon mit Zeugen beweisen...

NUR DARUM GINGS

Aber offene Verpackung = offene Verpackung! arghh Sorry noch mal, Leute!
 
I

Ikeaner

Wenn man ganz böse ist, dann haut man einfach mit dem Hammer irgendwo darauf und sagt das war beim Auspacken schon kaputt.
Gegenteil kann Dir eh keiner beweisen und machen Hunderte eh schon jeden Monat...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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