ᐅ Bebauungsplan vom Architekt nicht eingehalten - Konsequenz
Erstellt am: 26.02.2020 20:33
Sparfuchs77 27.02.2020 11:29
ChipChip schrieb:
da wir den Raum eigentlich nicht brauchen.Dann lieber nur das bauen was ihr braucht und euch keine Fremden Leute rein holen
Vicky Pedia 27.02.2020 11:29
Wenn die Einliegerwohnung Bestandteil der Finanzierung ist, muss es sie auch geben. Die Bak braucht ja nur mal nachfragen oder Baugenehmigung sehen wollen. Abgesehen vom nicht wohlgesonnenen Nachbarn.
Tassimat 27.02.2020 11:36
Die Nachbarn sind die, die dir die Ämter wegen der Vermietung auf den Hals hetzten. Und dann wird es richtig teuer, wenn der Mieter womöglich noch entschädigt werden muss und die Meiteinnahmen ausbleiben.
Die Alternative wäre das Dachgeschoss zu vermieten.
Ganz ehrlich: Planung direkt von vorne ganz neu beginnen ohne Einliegerwohnung und eine Nummer kleiner.
Zu deiner Frage:
Die Alternative wäre das Dachgeschoss zu vermieten.
Ganz ehrlich: Planung direkt von vorne ganz neu beginnen ohne Einliegerwohnung und eine Nummer kleiner.
Zu deiner Frage:
ChipChip schrieb:Das kann dir keiner so einfach beantworten. In welcher Leistungsphase befindet ihr euch denn? Das Erstgespräch mit Behörden und die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist in Leistungsphase 2.
Die Frage war, ob der Architekt hier seine Pflicht verletzt hat.
Escroda 27.02.2020 11:58
ChipChip schrieb:
dass die Voranfrage beim Bauamt dazu geführt hatDieser Halbsatz lässt in mir den Verdacht aufkommen, dass wesentliche Details bei der Schilderung des Falles fehlen. Wieso wird schon an den finalen Plänen gearbeitet, wenn noch die Entscheidung über eine Bauvoranfrage aussteht? Warum wurde überhaupt eine Bauvoranfrage gestellt? Wer hat dies veranlasst? Welche Vereinbarungen (schriftlich/mündlich) gibt es dazu?ChipChip schrieb:
Macht es Sinn sich hier rechtlich Rat zu suchen?Wenn das Verhältnis zum Architekten komplett zerrüttet ist und das Gefühl der Ungerechtigkeit Dir schlaflose Nächte bereitet, ja. Ansonsten kann Dir sicher die richtigen Tipps zur Kommunikation mit dem Architekten geben. Ich sehe hier noch Chancen mit erheblich weniger Geld, als eine juristische Auseinandersetzung kosten würde, eine zufriedenstellende Planung hinzubekommen. Dazu müssten aber beide Seiten zu Kompromissen bereit sein. 11ant 27.02.2020 16:16
guckuck2 schrieb:
Architekt schuldet genehmigungsfähigen Entwurf. [...] Das ist keine unbegrenzte Flatrate für entscheidungsunfähige BauherrenChipChip schrieb:
Den Architekten haben wir auf stundenbasis engagiert.Das wiederum ist eine Flatrate für Stundenverbrauchen off Limits bis zum genehmigungsfähigen Entwurf ;-( guckuck2 27.02.2020 17:43
Gehen denn 1,5 Geschosse für euch?
Ansonsten bleibt nur die Erkenntnis, dass ihr euch ein unpassendes Grundstück gekauft habt.
Ansonsten bleibt nur die Erkenntnis, dass ihr euch ein unpassendes Grundstück gekauft habt.
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