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ᐅ Bebauungsplan interpretieren / überhaupt umsetzbar?


Erstellt am: 11.04.22 21:56

11ant13.04.22 14:55
Eden1812 schrieb:

sondern es gibt die besagte ForenRegel
7. Geheimhaltung
Keine Veröffentlichung von Unterlagen, welche der Geheimhaltung unterliegen. Wenn öffentlich gestellte Unterlagen Informationen zu Vertragspartnern enthalten, die der Geheimhaltung unterliegen sind diese unkenntlich zu machen.
Auf die Nennung des Namens eines öffentlichen Bebauungsplanes in einem Zitat desselben sehe ich das nicht anzuwenden. Wir reden hier ja nicht von Namen des Maklers oder gar des Verkäufers oder dergleichen.
.
gutentag schrieb:

Was ist Dein Limit? z.B. 100% über Bodenrichtwert? Soll wohl Baugebiete geben wo das nicht ausreicht.
Aus meiner Sicht wäre das dennoch zu fett für ein Grundstück dieser (wie aufweichbar, konnten wir ja leider nicht ergründen) eingeschränkten Bebaubarkeit. Die Rahmenbedingungen sagen aus meiner Sicht klar "Bungalow", und selbst für eine Abstellraumnutzung wie bei (wo es symmetrisch 35° sind) wäre hier wohl ratsam, das asymmetrische Maximum anzustreben. Ich würde dabei der Gemeinde immerhin antragen, das firsthöhengleich auf symmetrisch abgeändert zu befreien (aber beim Gebot eben nicht davon ausgehen, daß die da mitspielen).
gutentag13.04.22 14:58
6 m Traufhöhe sagen aber etwas Anderes. Daher die Bitte den Plan zu zeigen.
Eden181213.04.22 14:58
Ich habe es verstanden. Habe doch schon geschrieben, dass ich keine Infos erwarte.
Umgebungsbebauung angeschaut. Allerdings wie schon geschrieben/ erfasst alter Bebauungsplan. Es gibt in direkter Umgebung keine neuen Gebäude. Alle mindestens 25/30 Jahre.
Eden181213.04.22 14:59
Wir müssen nun auch nicht mehr weiterschreiben. Können alle unsere Zeit sinnvoller nutzen…
gutentag13.04.22 15:04
Eden1812 schrieb:

Es gibt in direkter Umgebung keine neuen Gebäude. Alle mindestens 25/30 Jahre.
Wie schauen die aus? Die konnten doch auch damals schon bauen, warum denn heute nicht mehr?

Ist das Grundstück am Hang würde ich mir eher Gedanken über die Bebaubarkeit machen.
11ant13.04.22 15:08
gutentag schrieb:

@11ant 6 m Traufhöhe sagen aber etwas Anderes. Daher die Bitte den Plan zu zeigen.
Da sollte ja auch erkennbar sein, ab wo die gemessen werden.
gutentag schrieb:

Ist das Grundstück am Hang würde ich mir eher Gedanken über die Bebaubarkeit machen.
"I + U", "6m Traufhöhe" und die Unterscheidung der möglichen Dachneigungen in berg- und talseitig weisen wohl auf Hang hin, ja.
grundstückbebaubarkeittraufhöhehang