ᐅ Grundriss Doppehaus mit ca. 165m2 und 150m2 / mit Satteldach / Gauben
Erstellt am: 11.04.22 10:15
gutentag11.04.22 17:52
Wo ist der Hang?
Was sagt der Bebauungsplan zu Dachaufbauten?
Budget fuer Deine Doppelhaushälfte?
Was sagt der Bebauungsplan zu Dachaufbauten?
Budget fuer Deine Doppelhaushälfte?
ypg11.04.22 21:58
Mexx110 schrieb:
Habe viele Beiträge gelesen und bin sehr froh über so ein Forum.Das Antwort-gebende Forum ist auch sehr froh, wenn die Zeit nicht verplempert ist und auch Resonanz sowie die sich ergebenden Fragen beantwortet werden. Von Dir 🙂Mexx11011.04.22 22:56
Sorry, dass ich nicht so schnell antworten konnte.
Noch paar Eckdaten:
Gesamtgrundstück: 714 m2, es gehört uns.
Die westliche Hälfte werden wir beziehen, die östliche werden wir vermieten.
Es sollen 2 "Doppelhaushälften" bzw ein 2-Familienhaus enstehen.
Das Dachgeschoss wollen wir für uns nur nutzen.
Im Bebauungsplan ist bei uns nur die Geschossflächenzahl I mit 0,3 angegeben. Es dürfen daher 0,3 x 714 = 214, 2 m2 (12 m x 17,8 m)
(für Nebenanlagen wären es nochmal 15% = 107,1 m2) bebaut werden (keine Geschossflächenzahl Angabe).
Bis auf die Vorgabe First-Traufenhöhe und Satteldach ist sonst nichts vorgegeben.
Seitens des Bauordnungsamtes ist bereits folgendes abgestimmt:
Garage oder doch Carport (sind noch unentschlossen) mit " gefangenem Stellplatz" (östlich) ist erlaubt.
Zugang ggf über die Garage zum nördlichen Teil des Gartens.
Eine Aussage zur Lage der Gauben bzw. Abstände zur Giebelseiten ist in dem Bebauungsplan nicht vorgesehen. So ist es, man würde hier eher von einer Art Zwerchhaus/-giebel sprechen. Über diese gibt es ebenfalls keine Festsetzungen im Bebauungsplan.
Daher sei es erlaubt. Sicher die Gaubenbreite darf MAXIMAL 50% betragen, muss ich noch korrigieren. Dass wird dann der Architekt machen .
Sockelhöhe ist mit 61,75 m geplant.
Bezugshöhe 62 m. Daher minus 25 cm.
Hangunterschied von 80cm Ost (62,30 m) zu Westen (61,50 m)
und von Süden nach Norden vernachlässigbar < 10cm.
Kosten: ca 2500 Euro pro m2 denke ich.
Werde versuchen die Anregungen umzusetzen und Entwürfe nachliefern.
Bin für jede Anregung dankbar.
Beste Grüße
Mex
Noch paar Eckdaten:
Gesamtgrundstück: 714 m2, es gehört uns.
Die westliche Hälfte werden wir beziehen, die östliche werden wir vermieten.
Es sollen 2 "Doppelhaushälften" bzw ein 2-Familienhaus enstehen.
Das Dachgeschoss wollen wir für uns nur nutzen.
Im Bebauungsplan ist bei uns nur die Geschossflächenzahl I mit 0,3 angegeben. Es dürfen daher 0,3 x 714 = 214, 2 m2 (12 m x 17,8 m)
(für Nebenanlagen wären es nochmal 15% = 107,1 m2) bebaut werden (keine Geschossflächenzahl Angabe).
Bis auf die Vorgabe First-Traufenhöhe und Satteldach ist sonst nichts vorgegeben.
Seitens des Bauordnungsamtes ist bereits folgendes abgestimmt:
Garage oder doch Carport (sind noch unentschlossen) mit " gefangenem Stellplatz" (östlich) ist erlaubt.
Zugang ggf über die Garage zum nördlichen Teil des Gartens.
Eine Aussage zur Lage der Gauben bzw. Abstände zur Giebelseiten ist in dem Bebauungsplan nicht vorgesehen. So ist es, man würde hier eher von einer Art Zwerchhaus/-giebel sprechen. Über diese gibt es ebenfalls keine Festsetzungen im Bebauungsplan.
Daher sei es erlaubt. Sicher die Gaubenbreite darf MAXIMAL 50% betragen, muss ich noch korrigieren. Dass wird dann der Architekt machen .
Sockelhöhe ist mit 61,75 m geplant.
Bezugshöhe 62 m. Daher minus 25 cm.
Hangunterschied von 80cm Ost (62,30 m) zu Westen (61,50 m)
und von Süden nach Norden vernachlässigbar < 10cm.
Kosten: ca 2500 Euro pro m2 denke ich.
Werde versuchen die Anregungen umzusetzen und Entwürfe nachliefern.
Bin für jede Anregung dankbar.
Beste Grüße
Mex
ypg11.04.22 23:35
Mexx110 schrieb:
Im Bebauungsplan ist bei uns nur die Geschossflächenzahl I mit 0,3 angegeben. Es dürfen daher 0,3 x 714 = 214, 2 m2 (12 m x 17,8 m)Grundflächenzahl?!? Denk dran: Terrasse gehört zur Grundflächenzahl-BerechnungMexx110 schrieb:
m)
(für Nebenanlagen wären es nochmal 15% = 107,1 m2) bebaut werden (keine Geschossflächenzahl Angabe).inklusive WegeMexx110 schrieb:
Garage oder doch Carport (sind noch unentschlossen) mit " gefangenem Stellplatz" (östlich) ist erlaubt.gut, wenn es erlaubt ist. Dennoch sehr unpraktisch. Nahezu so ein Schildbürger Ding, oder wie heißt die Stadt?Aufwändiger Wandaufbau, Gauben, Statik: das werden mehr wie 2599/qm. Die neuen Preise (ca. 30% bei vielen Gewerken) sollten auch Dich ereicht haben.
ich würde hinsichtlich der Außenplanung richtig und auch funktionell planen. Man lebt nicht nur im Haus, auch der Ablauf draußen muss funktionieren. Ansonsten bringt so ein Haus nämlich keinen Spaß. Oder wie hast Du Dir das gedacht, wenn zwei Berufstätige morgens ihre Autos erstmal umswitchen müssen? Und die Auffahrt nimmt eh den Spaß am Grundstück. Allein die Pflasterkosten…
Das EG finde ich übrigens erstmal ganz gut. Da kann man ins Feintuning gehen hinsichtlich Stellfläche Garderobe etc. Aber erstmal gehört sich eine Grössenanpassung des Hauses und durchdachte Auffahrten und Stellplätze.
Mexx11012.04.22 10:24
Mexx11012.04.22 11:54
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