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ᐅ Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan


Erstellt am: 26.10.20 17:32

11ant27.10.20 00:03
ypg schrieb:

Kann es sein, dass Du mehrere Beschreibungen vermischst?
Mir scheint, da geht wohl eher Dir so allerlei durcheinander: eine Mindestdachneigung wird hier nur für den Fall gefordert, daß man den Dächern Gauben aufsetzen will; auch Einzel- und Mehrfamilienhäuser wirderspricht sich nicht, und für letztere werden nur anderthalb statt wie für die Einfamilienhaus zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg27.10.20 00:14
11ant schrieb:

Mir scheint, da geht wohl eher Dir so allerlei durcheinander: eine Mindestdachneigung wird hier nur für den Fall gefordert, daß man den Dächern Gauben aufsetzen will; auch Einzel- und Mehrfamilienhäuser wirderspricht sich nicht, und für letztere werden nur anderthalb statt wie für die Einfamilienhaus zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert.
Guckst Du hier:
_Yv_St_ schrieb:

Der Bebauungsplan gibt eine Bebauung mit 2 Vollgeschoßen und Satteldach mit 30-40° Neigung vor.
ypg27.10.20 00:17
Und hier:
_Yv_St_ schrieb:

zulässige Dachformen: nur Satteldach, Neigung 30 - 40°
Aber hier dann dieses, ja mit Gauben, liest sich aber, als wenn auch niedrigeres erlaubt ist, dann aber ohne Gauben:
_Yv_St_ schrieb:

Dachgauben / sonstige Dachaufbauten (Gauben, Zwerchgiebel, Widerkehre) sind zulässig bei Dächern mit mind. 30° Dachneigung,
K1300S27.10.20 07:04
Ihr könnt auf das Grundstück doch ein relativ großes Haus
_Yv_St_ schrieb:

möglichst schmal und breit
Contradictio in adiecto. Lieber schmal oder lieber breit?
Escroda27.10.20 08:04
_Yv_St_ schrieb:

Ich hoffe, ich habe alle nötigen Details bedacht.
Und jetzt möchtest Du einen fertigen Entwurf? Der Bebauungsplan lässt vieles zu und Du lässt dem Forum zu viele Freiheiten. Üblich ist, dass der Bauherr seine Vorstellungen visualisiert und dem Forum vorstellt, damit dann ordentlich Kritik geübt und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können. Hier mal Teile Deines Textes bildlich übersetzt:

Lageplan eines Grundstücks mit Straßenseite, orange Baukörper und blaue Abstandsmarken
_Yv_St_ schrieb:

Zudem möchten wir auf ein volles 2. OG verzichten
Wieso?
ypg schrieb:

"gibt vor" und "maximal zulässig" widerspricht sich
Jetzt bist Du aber arg kleinlich. "Maximal" ist richtig.
ypg schrieb:

Aber hier dann dieses, ja mit Gauben, liest sich aber, als wenn auch niedrigeres erlaubt ist, dann aber ohne Gauben:
Im Bebauungsplan gibt es verschiedenen Gebiete, in denen auch andere Dachformen und -neigungen erlaubt sind. Die ersten Angaben beziehen sich auf das Baugrundstück, die späteren Angaben auf den gesamten Bebauungsplan. Für das Baugrundstück gilt Satteldach mit einer Mindestdachneigung von 30°, so dass hier Gauben erlaubt sind.
Pinky030127.10.20 08:33
Man muss darauf achten, dass der Hauseingang von beiden Straßen erreichbar ist, sonst haben entweder Besucher oder der Paketbote ein Problem.
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