Ich auch nicht. Zum Glück gibt's den kompletten Bebauungsplan online.Ich kann im Bild keine zuständige Nutzungsschablone ("Tabelle") erkennen
Nein. Diejenige, die in 7066 bzw. in 7090 hineinzeigt (aber noch nicht einmal abgeschnitten, sondern ganz weit draußen ist).zuständig ist wohl diejenige, die in 7082 hineinzeigt (aber am unteren Bildrand abgeschnitten ist).
Wenn in einem Bebauungsplan-Gebiet von 1982 noch ein Grundstück frei ist, kann man kein Filetstück mehr erwarten.Man darf da also so staksige 1926 er Kleinstadtbahnhöfe bauen, ja.
Ok, heisst 31m parallel zu dieser Straße, oder?Die Baugrenzen bauen aufeinander auf. Deine westliche Baugrenze verläuft 5,5m+15m+10,5m=31m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der westlichen Erschließungsstraße.
Das heisst bei einer Grundstücksfläche von 731m² darf ich auf 365,5m² bauen? Nehme an das zählt für beide Stockwerke (182,75m² pro Stock) zusammen, oder? Ausgenommen Terrasse und Garage?0,32 | 0,5 Grundflächenzahl 0,32, Geschossflächenzahl 0,5 (Achtung! Baunutzungsverordnung 1977)
Ok, dann sind also rein Satteldächer erlaubt. Laut Plan bei Ausnahmen auch Walmdächer.S 20-30° | II Satteldach mindestens 20° höchstens 30° Dachneigung, max. 2 Vollgeschosse
Ja.Ok, heisst 31m parallel zu dieser Straße, oder?
731m² * 0,32 = 233,92m² dürfen überbaut werden. Theoretisch also 15m*15,60m, was aber dein Baufenster nicht hergibt.Das heisst bei einer Grundstücksfläche von 731m² darf ich auf 365,5m² bauen?
Dein Bebauungsplan ist von 1982, also gilt die Baunutzungsverordnung 1977, so dass Terrassen und Garagen nicht angerechnet werden.Ausgenommen Terrasse und Garage?
Meinst Du vielleicht Gauben oder Zwerchgiebel? Egal, ist alles erlaubt.Sind bei SD grundsätzlich Erker erlaubt?