Du hast wirklich Pech mit dem Haus. Der erste GU hat sein Schäfchen ins trockene gebracht. Wird sicherlich gerichtlich ihm nichts nachzuweisen sein. Den Vorsatz musst du nachweisen, sonst bist du diejenige, die vor Gericht wegen falscher Verdächtigung (Straftatbestand) sitzt und verurteilt wird...
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