Baurecht Rheinland-Pfalz Sichtschutzmauer zur Straße

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Seven1984

Hallo zusammen,

ich wohne in Rheinland-pfalz. der Bebauungsplan gibt keinerlei Hinweise auf Einschränkugen und grundsätzlich darf ich an der Grundstücksgrenze eine Sichtschutzmauer mit 2 Metern in meinem Bundesland errichten.
Wie verhält es sich aber, wenn die Sichtschutzwand an einerm Bürgersteig bzw. eban an einer Straße ist. Gibt es hier abweichende Regelungen?
Ich konnte nichts finden bisher. Danke Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2025
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