S
Seven1984
Hallo zusammen,
ich wohne in Rheinland-pfalz. der Bebauungsplan gibt keinerlei Hinweise auf Einschränkugen und grundsätzlich darf ich an der Grundstücksgrenze eine Sichtschutzmauer mit 2 Metern in meinem Bundesland errichten.
Wie verhält es sich aber, wenn die Sichtschutzwand an einerm Bürgersteig bzw. eban an einer Straße ist. Gibt es hier abweichende Regelungen?
Ich konnte nichts finden bisher. Danke Grüße
ich wohne in Rheinland-pfalz. der Bebauungsplan gibt keinerlei Hinweise auf Einschränkugen und grundsätzlich darf ich an der Grundstücksgrenze eine Sichtschutzmauer mit 2 Metern in meinem Bundesland errichten.
Wie verhält es sich aber, wenn die Sichtschutzwand an einerm Bürgersteig bzw. eban an einer Straße ist. Gibt es hier abweichende Regelungen?
Ich konnte nichts finden bisher. Danke Grüße