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ᐅ "Baumhecke mit Dornen" - die Stadt als wuchernder Nachbar


Erstellt am: 26.04.17 13:09

Lückenfüller26.04.17 13:09
Wir sind schon länger in Gesprächen mit der Stadt, um ein Grundstück zu kaufen.

Zur Lage: Das Grundstück wird an ein Gebäude angebaut (Westseite), die Verkehrsberuhigte Straße liegt nördlich, im Ostenund Süden geht das Grundstück in eine (laut bebauungsplan zu erhaltende) Wiese über. Sowohl an an Ost- als auch an Südseite sind zwischen unser Grundstück und Wiese laut Bebauungsplan "mindestens zweireihige Baumhecken (Heister, Höhe 150/200cm, Pflanzabstand 1m) anzulegen und dauerhaft zu erhalten."

Die Situation: Das städtische Grünamt hat schon vor unserem Kauf Fakten geschaffen und 5 (!) Reihen an beiden Seiten angepflanzt. Dabei wechseln sich in jeder Reihe 2m-Baumsetzlinge (Buche, Haselnuss,...) mit Dornenbüschen (Brombeere?) ab. Die erste Reihe ist dabei schon 20cm an unserem Grundstück, es ist also abzusehen, dass so mancher Stamm genau auf der Grenze beginnt. Abgesehen von dem bedeutend verdunkelten Grundstück samt Lauborgien im Herbst.

Die Fragen:


1. Normalerweise sind die Abstände zu Nachbargrundstücken ja fest geregelt und würden hier Definitiv unterschritten. Gilt das auch, wenn dies eine städtische Fläche ist?

2. Gilt hier ggf. "Gekauft wie gesehen", das wir erst nach Anpflanzung das Grundstück erwerben?

3. Die angegebene Höhe im Bebauungsplan wir ja innerhalb kürzester Zeit massiv überschritten (Baumhöhen). Sind das hier nur Mindesthöhen?

4. Habt ihr weitere Vorgehenstipps für uns? Die Brombeeren werden ja schön wuchern. Der Erdarbeiter hat schon gesagt, er müsse die ein oder andere Hecke wohl sowieso überfahren.
HilfeHilfe26.04.17 14:20
ich würde mich hütten von der Stadt zu kaufen und dann deren Gestrüpp auf dem städtischen Nachbargrundstück platt zu machen. Das lässt nichts gutes hoffen
Alex8526.04.17 17:41
Lückenfüller schrieb:
Habt ihr weitere Vorgehenstipps für uns?

Sprechen
Lückenfüller26.04.17 19:01
Alex85 schrieb:
Sprechen

Natürlich werden wir das am Freitag mit der Stadt besprechen. Gerade deshalb würden mich Fragen 1-3 interessieren, um nicht komplett ohne Ahnung dort aufzutauchen.
Bieber081526.04.17 21:18
Zu 1. AFAIK kann die Stadt im Bebauungsplan auch andere Abstände festlegen. Du schreibst ja selbst, dass im Westen ein Gebäude angrenzt (wenn auch unglücklich formuliert, ich hoffe, ich verstehe es richtig), d. h., Grenzabstand null. Natürlich kann man dann auch Gebüsch mit Grenzabstand null erlauben. Die Höhe richtet sich dann auch nach dem Beschnitt.

Zu 2. Moralisch ja, rein rechtlich dürfte es wichtig sein, dann zügig nach dem Kauf Einwände geltend zu machen. Relevant dürfte auch der Kaufvertrag sein. In jedem Fall: Nur mit meinem Anwalt und Ende offen.

Zu 3. Man müsste den Bebauungsplan insgesamt kennen, dann ggf. offen bleibende Fragen kann am besten der Autor des B-Plans beantworten (die Stadt). Da steht ja nur "Höhe" (in Deinem Zitat) offenbar ohne Min oder Max ...

Zu 4. Erstmal einen anderen Erdarbeiter suchen. Ansonsten planen, den durch den Erdbauer entstehenden Schaden wieder gut zu machen (Baunebenkosten). Idealerweise in Absprache mit der Stadt. Ansonsten müsst ihr wissen, ob ihr das Grundstück wollt. An der Grenze wäre dann ein Bordstein/Kantstein gut. Ggf. mit Wurzelsperre, Rizomsperre. Die wuchernden Ranken hackst Du ab, die Brombeeren verarbeitest Du zu Marmelade oder Likör.
Elina26.04.17 21:29
Ich glaube nicht daß die Pflanzabstände zu Nachbargrundstücken (Nachbarrecht) hier eine Rolle spielen. Und zwar deshalb nicht, weil ich das Nachbarrecht zu öffentlichen Grundstücken/der Straße ja auch nicht zu beachten brauche, da es dort nicht gilt. Ich kann also direkt an den Zaun eine Reihe Mammutbäume pflanzen, sofern der Zaun an öffentlichen Grund grenzt. Nur zum Privatmenschen = Nachbarn muß man Pflanzabstände einhalten. Daher muß die Stadt umgekehrt vermutlich auch keine Pflanzabstände einhalten.
grundstückbebauungsplanpflanzabständegebäudeerdarbeitergrenzabstandnachbarrechtzaun