ᐅ "Baumhecke mit Dornen" - die Stadt als wuchernder Nachbar
Erstellt am: 26.04.17 13:09
Lückenfüller26.04.17 23:15
Bieber0815 schrieb:
Du schreibst ja selbst, dass im Westen ein Gebäude angrenzt (wenn auch unglücklich formuliert, ich hoffe, ich verstehe es richtig), d. h., Grenzabstand null. Tatsächlich unglücklich formuliert, du hast es richtig verstanden.
Bieber0815 schrieb:
Zu 3. Man müsste den Bebauungsplan insgesamt kennen, dann ggf. offen bleibende Fragen kann am besten der Autor des B-Plans beantworten (die Stadt). Da steht ja nur "Höhe" (in Deinem Zitat) offenbar ohne Min oder Max ...Tatsächlich fehlt das min/max. somit ist hier wohl kein "Fehler gemacht worden, wenn die Pflanze höher rankt.
Bieber0815 schrieb:
Zu 4. Erstmal einen anderen Erdarbeiter suchen. Ansonsten planen, den durch den Erdbauer entstehenden Schaden wieder gut zu machen (Baunebenkosten). Idealerweise in Absprache mit der Stadt. Ansonsten müsst ihr wissen, ob ihr das Grundstück wollt. An der Grenze wäre dann ein Bordstein/Kantstein gut. Ggf. mit Wurzelsperre, Rizomsperre. Die wuchernden Ranken hackst Du ab, die Brombeeren verarbeitest Du zu Marmelade oder Likör.Gute Tipps, vielen Dank dir!
: Genau das finde ich spannend, ähnliches habe ich auch gehört. Ob hier die Mindestgrenze gilt, weiß ich noch nicht.
kaho67427.04.17 07:50
Eine Brombeerhecke ist schon ganz schön fies. Hier hilft nur reden. Ich würde darauf bestehen, dass die Stadt eine Maxihöhe und -breite einhält. Dann ist sie auch für den Schnitt verantwortlich. Ansonsten sind die Beeren natürlich lecker und gesund!
Escroda27.04.17 08:43
Lückenfüller schrieb:
1. Normalerweise sind die Abstände zu Nachbargrundstücken ja fest geregelt und würden hier Definitiv unterschritten. Gilt das auch, wenn dies eine städtische Fläche ist?Wie schon geschrieben hat, sind Aussagen ohne Kenntnis eines Bebauungsplan-Ausschnitts und dem genauen Wortlaut der textlichen Festsetzungen kaum möglich. Wenn der Bebauungsplan ein Pflanzgebot festsetzt, steht das über dem Nachbarrecht.Lückenfüller schrieb:
2. Gilt hier ggf. "Gekauft wie gesehen", das wir erst nach Anpflanzung das Grundstück erwerben?Eventuell kannst Du sogar froh sein, dass bereits angepflanzt wurde, da Du ansonsten für die Pflanzung sorgen musst.Elina schrieb:
sofern der Zaun an öffentlichen Grund grenztDabei ist zu prüfen, ob es tatsächlich öffentlicher Grund ist. Denn nicht jedes Grundstück im Besitz der Kommune ist automatisch öffentlich. Verkehrsflächen z.B. müssen öffentlich gewidmet sein. Ist die zu erhaltende Wiese denn im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen?Lückenfüller schrieb:
er müsse die ein oder andere Hecke wohl sowieso überfahren.... auf dem fremden Grundstück? Der scheint ja echt schmerzfrei zu sein.Lückenfüller27.04.17 09:03
Escroda schrieb:
Wie
Dabei ist zu prüfen, ob es tatsächlich öffentlicher Grund ist. Denn nicht jedes Grundstück im Besitz der Kommune ist automatisch öffentlich. Verkehrsflächen z.B. müssen öffentlich gewidmet sein. Ist die zu erhaltende Wiese denn im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen?
/QUOTE]
Der Erdarbeiter wirkte tatsächlich schmerzfrei. Die relevanten Stellen im Bebauungsplan habe ich mal angehangen.
Eine öffentliche Grünfläche ist das klar nicht, sondern soll mit Zaun und Grün umrandet werden (SPE 1 hinter SPE 2).kaho67427.04.17 09:12
Tja, also das sieht m.E. nicht so gut aus. Die haben Euch da eingekesselt und das gleich mal festgeschrieben. Ich glaub, wenn Du es kaufst, nachdem das so entschieden wurde, musst Du damit leben. Aber sowas hab ich echt noch nie gesehen. Das ist doch direkt auf der Grenze, richtig? Und dann so massiv. Sind andere Grundstücke auch so stark betroffen?
Ich mein, ich bin immer für Grün, aber große Bäume so nah am Haus, das macht man ja sowieso nicht.
Ich mein, ich bin immer für Grün, aber große Bäume so nah am Haus, das macht man ja sowieso nicht.
Escroda27.04.17 10:09
Auch wenn mir bis vor einer Stunde der Begriff Heister noch nicht bekannt war, will ich mal spekulieren:
Die Grundstücksgrenze ist mit der Nutzungsgrenze (Knödellinie) im Bebauungsplan identisch. Das Pflanzgebot betrifft also nur das städtische Grundstück, welches nach Planzeichenverordnung als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Die Stadt ist und bleibt Eigentümer der Wiese und ist für Erhalt und Pflege der Hecke verantwortlich. Wenn die Hecke die Höhe von 2m überschreitet, muss die Stadt für den Rückschnitt auf 1,50m sorgen.
Die Dornenbüsche wurden auch gepflanzt?
Die Grundstücksgrenze ist mit der Nutzungsgrenze (Knödellinie) im Bebauungsplan identisch. Das Pflanzgebot betrifft also nur das städtische Grundstück, welches nach Planzeichenverordnung als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Die Stadt ist und bleibt Eigentümer der Wiese und ist für Erhalt und Pflege der Hecke verantwortlich. Wenn die Hecke die Höhe von 2m überschreitet, muss die Stadt für den Rückschnitt auf 1,50m sorgen.
Lückenfüller schrieb:Was meinst Du mit beiden Seiten?
5 (!) Reihen an beiden Seiten angepflanzt
Lückenfüller schrieb:Die Baumsetzlinge wurden vor Kurzem erst gepflanzt und sind 2m hoch?
Dabei wechseln sich in jeder Reihe 2m-Baumsetzlinge (Buche, Haselnuss,...) mit Dornenbüschen (Brombeere?) ab.
Die Dornenbüsche wurden auch gepflanzt?
Lückenfüller schrieb:Wir haben eine Buchenhecke auf der Grenze. Bei regelmäßigem Rückschnitt stelle ich keine nennenswerte Stammausdehnung fest. Und die Verdunkelung wäre bei 2m Höhe auch erträglich.
dass so mancher Stamm genau auf der Grenze beginnt.
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