G
Grym
Bei einer leichten Hanglage, ist es erlaubt das Grundstück zu erhöhen bzw. zu begradigen? Kann dies mit dem abgetragenen Boden für den Keller erfolgen? Sind solche Maßnahmen (600qm Grundstück, nur leichte Hanglage, wenn man das als Hanglage bezeichnen kann) kostspielig? Ist das erlaubt?
Dadurch würde sich ja eine Differenz in der Höhe zu dem Nachbargrundstück ergeben. Bzw. falls das nicht erlaubt ist, könnte man das Grundstück bis 2-3 Meter zur Grundstücksgrenze erhöhen, dort befestigen und dann quasi den letzten Meter wieder zur Grenze des Nachbargrundstücks ebenerdig machen?
Das Nachbargrundstück wäre in diesem Fall übrigens bisher unbebaute Wiese (früher landwirtschaftliche Nutzfläche). Könnte langfristig auch zu Bauland werden, aber sicher nicht in den nächsten 5 Jahren. Von der möglichen Straßenführung her, wird diese Wiese aber, wenn überhaupt, sogar erst in vielen, vielen Jahren als Bauland erschlossen werden können.
Falls es relevant ist: Sachsen.
Dadurch würde sich ja eine Differenz in der Höhe zu dem Nachbargrundstück ergeben. Bzw. falls das nicht erlaubt ist, könnte man das Grundstück bis 2-3 Meter zur Grundstücksgrenze erhöhen, dort befestigen und dann quasi den letzten Meter wieder zur Grenze des Nachbargrundstücks ebenerdig machen?
Das Nachbargrundstück wäre in diesem Fall übrigens bisher unbebaute Wiese (früher landwirtschaftliche Nutzfläche). Könnte langfristig auch zu Bauland werden, aber sicher nicht in den nächsten 5 Jahren. Von der möglichen Straßenführung her, wird diese Wiese aber, wenn überhaupt, sogar erst in vielen, vielen Jahren als Bauland erschlossen werden können.
Falls es relevant ist: Sachsen.