Baugenehmigung notwendig bei Nutzungsänderung?

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EnricoThuer

Hallo. Ich bin auf der Suche nach ein paar Antworten die ich so über Google nicht geklärt bekomme. Vielleicht kennen hier Kollegen dieses Thema und können mir helfen.
Wir haben zu DDR Zeiten auf unserem Grundstück in einem Wohngebiet ein zweites Gebäude errichtet. Mit einer Grundfläche von 40qm und Spitzdach sieht es aus wie ein kleineres Einfamilienhaus.
Das Gebäude besteht unten aus einer Doppelgarage und einem Schuppen in dem Kleintierhaltung gemacht wurde.
Unter dem sehr spitzen Dach war Heu für die Tierhaltung gelagert im anderen Teil waren Tauben untergebracht.
Die Tiere sind nun alle weg und in den Garagen stand ewig kein Auto.
Nun hatten wir überlegt da Gebäude auf eine Single Wohnung umzubauen. Ich kann nicht sagen ob dem Gebäude 1988 ein bestimmter Zweck zugeordnet wurde als es fertig gestellt wurde. Wo kann ich das nachlesen ? Brauch ich eine Baugenehmigung wenn ich nur Innenausbau mache ?
Was muss ich bei sowas beantragen ? Braucht das Gebäude einen eigene Hausnummer auch wenn es in unserem eingezäunten Garten steht ?
Wer hat das durch ? Auf was muss ich achten ?
Ach so- wir wohnen in Thüringen.

Viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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