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ᐅ Baufirma Preiserhöhung um 25%– Abgelaufene Festpreisgarantie


Erstellt am: 17.05.22 17:24

dab_dab18.05.22 07:46
Es scheint in den letzten Monaten beiderseits an offener Kommunikation gemangelt zu haben. Ne 25% Preiserhöhung kann man nem Vertragspartner schon mal schriftlich vorankündigen. Im Ausbleiben dieser sehe ich allerdings auch ne Chance:

Ich würde zunächst den "schleimigen Brief" schreiben. Wenn dann im Anschluss irgendwas zwischen den in Aussicht gestellten 10 und 15% rauskommt, seid ihr doch in dem Bereich, den ihr ohnehin erwartet habt.

Wenn Sie keine Lust auf euer Haus haben sollten, werdet ihr es bei den nächsten Terminen auch raushören. Bis dahin würde ich aber entspannt bleiben und drück euch die Daumen, dass es aber jetzt dann läuft!
bauenmk202018.05.22 09:24
Ich würde mich mal erkundigen ob die Hausbaufirma unterscheidet zwischen "Einfachen" und "aufwendigeren" Häusern. Bei den einfacheren Häusern ist der Durchlauf meist kürzer weil bestimmte Unterlagen bereits existieren ("Typenhäuser"). Hier könnte etwas einsparpotenzial sein - sofern nicht bereits individuell alles festgelegt worden ist.
Vielleicht könntet ihr euch sozusagen an deren hausinternen "Sparbau-Standard" anbiedern und damit seid ihr für sie "Familie Wunschlos" welche sie gerne "mitnehmen". Das wäre sozusagen "das Letzte Mittel" nachdem der Vorschlag von nicht so recht gefruchtet hat.

Aber Pauschal 25% - das ist schon happig! Bei angenommenen 350.000EUR Baukosten wären dies 87.500EUR Mehrkosten, was zu 437.500EUR Baukosten führen würde! Aber dass alles teurer wird stimmt - leider.
guckuck218.05.22 10:18
WilderSueden schrieb:

Die pauschale 10% Vertragsstrafe dürfte vor Gericht wenig Bestand haben, bereits ausgeführte Leistungen (Vermessung, Architekt,...) müsst ihr aber natürlich bezahlen.

Da steckt der entgangene Gewinn drin. Vor Gericht kann es noch teurer werden, 10% finde ich eher fair bemessen.
bauenmk2020 schrieb:

Aber Pauschal 25% - das ist schon happig! Bei angenommenen 350.000EUR Baukosten wären dies 87.500EUR Mehrkosten, was zu 437.500EUR Baukosten führen würde! Aber dass alles teurer wird stimmt - leider.

Hat ja nun erstmal der Bauleiter gesagt. Das ist erstmal egal. Warten auf was Schriftliches, danach kein "Schleimbrief" sondern ein Gespräch auf Augenhöhe, was man noch machen kann. Darin sollte ein gewisses Entgegenkommen und ggf. Streichung von Leistungsumfang enthalten sein, um auf die eingeplanten 10% zu kommen (oder wo auch immer die Schmerzgrenze liegen mag).
WilderSueden18.05.22 10:42
guckuck2 schrieb:

Da steckt der entgangene Gewinn drin. Vor Gericht kann es noch teurer werden, 10% finde ich eher fair bemessen.
Ich hatte das mal gegoogelt was im Zweifelsfall auf uns zukommen würde wenn wir das Grundstück aus irgendeinem Grund doch nicht bekommen (Zusage hatten wir, aber Notartermin erst nach Erschließung). Ich erinnere mich daran, dass so pauschale Strafen in einer Liste mit ungültigen Klauseln waren. Es gibt da glaube ich aber auch noch den Haken mit dem entstandenen Schaden, es darf nicht mehr als der entstandene Schaden verlangt werden. Das sollte aber zur Sicherheit der Anwalt eruieren 😉

Im aktuellen Fall erscheint mir aber der Rücktritt nach §313 Baugesetzbuch sinniger als eine "normale Kündigung". 25% Aufpreis sind definitiv eine schwerwiegende Änderung.
Oetzinger18.05.22 10:44
dab_dab schrieb:

Ich würde zunächst den "schleimigen Brief" schreiben.
Nicht ohne einen Anwalt irgendwas schriftliches hinterlassen.
Tassimat18.05.22 11:11
Das positive ist, es existiert ein Kredit, der noch die alten günstigen Zinsen hat. Würde man jetzt neu abschließen wären die Mehrkosten alleine durch die Zinsen auf 30 Jahre oder so ähnlich teuer.
Die wichtigste Frage ist also: Soll trotzdem ein Haus gebaut werden? Kann man sich das noch leisten? Wie hoch ist der finanzielle Puffer? Wie hoch muss ggfs.nachfinanziert werden? Evtl. kleiner bauen? Was ist die maximale Preissteigerung, bevor man das Projekt absagt?

Wenn man all diese Gedanken sortiert hat, dann kann sich eine Strategie für die Verhandlung mit dem GU überlegen. Vor der Verhandlung und vor einem "schleimigen Brief" muss klar sein: Trotzdem irgendwie bauen, oder möglichst kostengünstig raus aus dem Vertrag.
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