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ᐅ Baufirma Preiserhöhung um 25%– Abgelaufene Festpreisgarantie


Erstellt am: 17.05.22 17:24

WilderSueden22.05.22 10:34
ypg schrieb:

was wäre denn die Alternative? Ein GU, der für ein vergleichbares Typenhaus gleich +- 25% mehr nimmt?
Dass muss der TE entscheiden. Die Aussage war, dass 25% Aufpreis nicht mehr tragbar wären. Außerdem hat er das Problem dass er noch viel zu weit von der Baugenehmigung entfernt ist und damit auch mit einer neuen Zusage zu X% kaum Sicherheit hätte. Da die Alternativen gerade auch eher schlecht aussehen, würde das wohl auf den Abbruch hinauslaufen.
An der zitierten Stelle ging es aber vor allem um die Frage der 10% Vertragsstrafe die mit §313 deutlich entschärft sein dürfte
MarkoW.22.05.22 11:48
Muss denn in einem Verbrauchervertrag (einer meiner ehemaligen Dozenten an der Uni hat mal gesagt, der Verbraucher wird vom Gesetz her wie ein "blödes Stück Holz" behandelt) nicht explizit angegeben werden, welche Preissteigerung nach Ablauf der Festpreisbindung zum Tragen kommt?

Bei uns steht z.B. drin, dass wir innerhalb von 10 Monaten die bauherrenseitigen Liefervoraussetzungen erfüllen müssen (Bauantrag, Grundstück erschlossen etc.). Leider haben wir das nicht geschafft, daher wird seit dem 11. Monat nach Vertragsunterzeichnung das Haus um 0,4% des Auftragswertes teurer. Wurde aber so auch von vornherein klar im Vertrag kommuniziert. Nicht schön, aber noch erträglich und weit von den hier erörterten 25% entfernt.
11ant22.05.22 12:44
ypg schrieb:

Wenn man das so liest (des Öfteren), dann fragt man sich, wann bei Dir überhaupt noch unterschrieben werden soll. So spät wie möglich, ja klar. Das funktioniert aber nur in der Theorie!
Das funktioniert eher schlecht, denn diese "Theorie" wäre schon die falsche Conclusio. Richtig muß es heißen: "so spät wie nötig". "Druck machen" muß man in der Phase des "Hausaufgabenmachens", also wenn die Voraussetzungen für die Unterschrift geschaffen werden - nicht beim Unterschreiben selbst.
Tassimat22.05.22 13:52
WilderSueden schrieb:

Außerdem hat er das Problem dass er noch viel zu weit von der Baugenehmigung entfernt ist und damit auch mit einer neuen Zusage zu X% kaum Sicherheit hätte.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber wie weit ist die Baugenehmigung noch entfernt, im worst-case?
WilderSueden22.05.22 15:06
Tassimat schrieb:

Vielleicht habe ich es überlesen, aber wie weit ist die Baugenehmigung noch entfernt, im worst-case?
Worst case ist keiner genannt, aber der best case hört sich auch nicht vielversprechend an.
OmletteJaz schrieb:

Wir gehen daon aus dass die Baugenehmigung frühstens Sep/Okt 2022 ankommt
Wir reden hier also mal locker von einem halben Jahr bis zur Genehmigung. Meine Vermutung ist, dass der Antrag noch gar nicht eingereicht ist, in dem Fall könnte das auch noch länger dauern
baugenehmigung