Baufinanzierung, 2 Kreditnehmer

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P

PH0110

Es sind bis auf weiteres erst mal keine Kinder geplant. Wenn gibt es ja Unterhaltszahlungen etc, aber das ist jetzt ne andere Geschichte. Wer sagt das die Frau die volle Zeit zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert? Aus finanzieller Sicht macht es erst mal Sinn wenn meine Freundin zH bleiben würde, aber das werden wir sehen wenn es soweit ist...
Wenn Kinder ins Spiel kommen, würde der Person die zH bleibt diese Zeit angerechnet werden als wären die Zahlungen fortgesetzt worden.
Wertsteigerung/-Minderung der Immobilie würde zu gleichen Teilen je nach Zahlung zur Immobilie angerechnet.
Ich weiß, das gestaltet sich sehr kompliziert. Meine Freundin selbst möchte das jedoch auch alles genau geregelt haben... Nur wo fängt man an und wo hört man auf?
 
Jochen104

Jochen104

Hat Sie dann ein Anrecht die bereits gezahlten 25% zur Finanzierung voll zurück zu verlangen? (meines Erachtens somit in der Zeit kostenlos in der Immobilie gewohnt) Oder wird automatisch anteilig ein Teil in Höhe der ortsüblichen Miete von der Bank einbehalten,
So wie sich das bei euch anhört würdet ihr vermutlich besser getrennte Verhältnisse machen: Du kaufst das Haus und nimmst den Kredit auf und sie zahlt dir eine monatliche Miete. Wenn dann Kinder kommen, kann diese Miete ausgesetzt werden. Fertig.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

So wie sich das bei euch anhört würdet ihr vermutlich besser getrennte Verhältnisse machen: Du kaufst das Haus und nimmst den Kredit auf und sie zahlt dir eine monatliche Miete. Wenn dann Kinder kommen, kann diese Miete ausgesetzt werden. Fertig.
Unterschreibe ich

Ich kann ja verstehen, dass man sich für den Fall der Fälle absichern möchte. Aber hier scheint es ja um jeden einzelnen Betrag zu gehen, das wäre mir persönlich schon zu viel des gut gemeinten "Absicherns".
 
P

PH0110

Wäre meines Erachtens besser und auch machbar.
Mein persönlicher Vorschlag war auch anfangs 100% auf mich, im notariellen Schreiben festlegen sobald in ein paar Jahren 50% vom Kredit aufgenommen werden kann diesen aufzunehmen und dann gleichberechtigt auch im Grundbuch eingetragen zu werden. Da steht nur das Wort "Miete" (Kostenpauschale), welches bis dahin gezahlt werden sollte, sofern die Beziehung dann noch besteht natürlich auch angerechnet wird, im Weg. Würde die Beziehung nach X Jahren scheitern (was ich natürlich nicht hoffe!!!), möchte Sie dieses Kostenpauschale zurück. Was wie ich finde nicht korrekt wäre. Wie ist eure Meinung dazu?
 
S

Schemelino

An eurer Stelle würde ich alles lassen.
Kein vertrauen, nur eigene Absicherung mehr lese ich hier nicht raus. Arbeitszeit anrechnen fürs Kinder erziehen....
 
C

costa

An eurer Stelle würde ich alles lassen.
Kein vertrauen, nur eigene Absicherung mehr lese ich hier nicht raus. Arbeitszeit anrechnen fürs Kinder erziehen....
Was hat das mit Vertrauen zu tun? Wenn man solche Angelegenheiten nicht vorher klärt, hat man hinterher ein weitaus größeres Problem. Ich finde es gut wenn man offen mögliche Szenarios anspricht. Wenn es denn nicht zum Super GAU kommt, ist doch alles gut.
 
Zuletzt aktualisiert 05.08.2025
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