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ᐅ Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal


Erstellt am: 05.09.24 14:56

11ant06.09.24 17:48
K a t j a schrieb:

Natürlich interessieren Zusammenhänge. Mir scheint, Du musst Deine Kenntnisse mal auffrischen.
Was Du zitierst, habe ich nie bestritten, und es kann auch hier ein arger Stein im Weg sein, wenn man die gegenüberliegenden Hofstellensprenkel und das Grundstück des TE mit dem alten Haufendorfkern zusammenfassen will.
Ich sprach jedoch davon, daß ein Grundstück außerhalb eines Geltungsbereiches nullkommanichts davon haben würde, wenn dieser direkt hinter dem Zaun läge. Dahinter ist dahinter bleibt dahinter. Ob zwischen dem Grundstück und einem Geltungsbereich (egal ob eines Bebauungsplanes o.ä.) zehn oder fünfzig Meter wären, macht keinen weiteren Unterschied.
Was Du zitierst, spräche also eher dagegen, daß die dargestellten Nachbarhäuser überhaupt hätten errichtet werden dürfen (oder dafür, daß sie alle rechtsbeugend genehmigt worden wären). Beides glaube ich nicht. Noch nicht einmal in Rheinlandpfalzistan.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K a t j a06.09.24 17:56
11ant schrieb:

Ich sprach jedoch davon, daß ein Grundstück außerhalb eines Geltungsbereiches ...
Was genau meinst Du mit Geltungsbereich? Einen Bebauungsplan? Wenn es einen solchen gäbe, hätten wir gar keine Diskussion. Die Frage ist ja genau, bis wohin der §34 gelten könnte. Und da kommt die vorher zitierte Rechtsprechung ins Spiel.
11ant06.09.24 18:15
K a t j a schrieb:

Was genau meinst Du mit Geltungsbereich? Einen Bebauungsplan? Wenn es einen solchen gäbe, hätten wir gar keine Diskussion.
Nicht nur ein Bebauungsplan, sondern auch eine Abrundungssatzung bezieht sich auf ein klar bestimmtes Gebiet. Eines von beiden muß es wohl geben, wenn die besagten Nachbarn keine Bauern (Privilegierten) sind und nicht schwarz oder rechtsbeugend genehmigt gebaut haben.
K a t j a schrieb:

Die Frage ist ja genau, bis wohin der §34 gelten könnte. Und da kommt die vorher zitierte Rechtsprechung ins Spiel.
34er Gebiete kann es ebenso wie Bebauungsplangebiete mehrere in einer Gemeinde geben, insofern kann eine Abrundungssatzung einen Teil eines bisherigen Außenbereiches nicht nur in einen einzigen Innenbereich einbeziehen. Die Hofstellensprenkel müssen also nicht zwingend mit dem alten Haufendorfkern zusammengefaßt werden. Was jedoch lustigerweise auch da wo es näher läge nicht geht, ist die Einbeziehung in den Innenbereich einer Nachbargemeinde.
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ypg06.09.24 23:09
11ant schrieb:

Ich sprach von räumlichen Zusammenhängen (auch knapp daneben ist daneben,
Genau. Ich widerspreche Dir, weil es ich anders geht. Das in rot markierte Grundstück war kein Bauland, bis man mehrere Jahre auf einen Positivbescheid wartete. Das Haus ist jetzt so ca. 5 Jahre alt und steht quasi in einem Maisfeld. Eigentümer sind keine Bauen, noch Forstwirte oder ähnliches. Es geht. Aber nicht in Lehrbüchern oder Selbststudium.
Satellitenbild eines Hauses am Straßenrand mit rotem Umriss des Grundstücks und Feldern dahinter.
qwertz12308.09.24 22:22
Hallo zusammen,

Ich wollte einmal ein paar Informationen nachreichen
Zum Thema BD habe ich hier noch eine Nachfrage unter dem geoportal Brandenburg ist in der Karte Bodendenkmal nix im Flurstück eingezeichnet wie kann das BD Zeichen damit interpretiert werden? Ist es doch nur eine Mutmaßung ?
ypg schrieb:


Das ist so ziemlich blöd! Wiese ist immer eine Zerstreuungsgrenze.

Dann noch eine Frage zum Thema einheitliches Bauen( zertreungsgrenze - wiese ). Das Haus welches auf der Selben Seite wie das Grundstück steht damals türkis eingezeichnet hat ebenfalls zum nächsten Haus gute 50 Meter Lücke kann hier von unserer Seite dieses Haus als Argumentation dienen falls das Wort zersiedelung im Gespräch fällt da dort scheinbar auch ignoriert ?
11ant schrieb:

Ich sprach von räumlichen Zusammenhängen (auch knapp daneben ist daneben, ein Grundstück oder Teile davon gehören zu einem Gebiet ja oder nein), nicht von familiären Zusammenhängen (Opa hat die Landwirtschaft schon aufgegeben und man selbst ist noch kein Bauer).

Auch sind in diesen Fall sämtliche Bewohner die dort wohnen keine Bauer, Jäger oder ähnliches.

K a t j a schrieb:

Erschwerend kommt die Naturschutz-Geschichte oben drauf. Ein Sumpfland ist wie Gold in diesem Sinne und wird ungern für schnöde Wohnhäuser geopfert.

Auch ist das Grundstück selber wohl nicht wie von mir vorher angeben als sumpf zu betrachten da der Boden wo man bauen will siehe Bild mit " S5D " angegeben wird und nur der hintere teil die kennung mit Mo für Moor trägt.
Auch gibt es laut mein Opa ein Gutachten das dort kein Frosch mehr laicht.

Anbei einmal Bilder
Einmal vom Flurstück selber nochmal mit der Nachbarschaft (295)
Einmal wo sich das Grundstück innerhalb des Dorfes befindet
Karte mit großer lila Fläche, dunkler Umrandung, rotem X; Mellensee oben, Großer Windsdorfer See.

Geoportal Brandenburg Kartenansicht mit Parzellen, Straßennetz und Geländestruktur.

Detaillierte Karte des Ortsteils Klausdorf mit Parzellen, Straßennamen und blauem Marker.
ypg08.09.24 23:25
Du musst nicht uns überzeugen, sondern das Bauamt. Es spielt keine Rolle, wieviel Leute hier was sagen. Einzig zählt der (gute) Draht zum Bauant, das Vorsprechen und die Anfrage sowie letztendlich der Antrag.
grundstückgeltungsbereichbebauungsplanabrundungssatzunginnenbereichflurstück