ᐅ Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal
Erstellt am: 05.09.24 14:56
Schorsch_baut09.09.24 08:21
Vielleicht profitierst Du ja von den aktuellen Gesetzesänderungen im Baurecht - ansonsten das, was YPG schreibt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Innenentwicklung
Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.
Innenentwicklung
Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.
Yosan09.09.24 10:52
Also bezüglich Bodendenkmal würde ich mal die Behauptung wagen, dass kein Bundesland einfach mal alle archäologischen Fundorte oder gar erwarteten Fundorte (inkl. solcher für Befunde statt Funde) online zusammengefasst veröffentlicht. Warum? Weil sonst am nächsten Tag alles von sogenannten Hobbyarchäologen mit Metalldetektoren und dafür ohne Genehmigung abgesucht und mit Spaten wild drauf los gebuddelt wird und dadurch den Archäologen die wissenschaftliche Arbeit erschwert und Befunde und ggf. auch Funde zerstört werden.
Möglicherweise ist der Hinweis auf ein Bodendenkmal also deshalb drin, damit falls dort mal irgendwie der Boden bewegt wird eben das Amt für Bodendenkmalpflege involviert werden muss. Übrigens weiß ich nicht, wie die Rechtslage bei euch ist, möglicherweise müsstet ihr als "Verursacher" dann kosten tragen.
Grüße einer Archäologin
Möglicherweise ist der Hinweis auf ein Bodendenkmal also deshalb drin, damit falls dort mal irgendwie der Boden bewegt wird eben das Amt für Bodendenkmalpflege involviert werden muss. Übrigens weiß ich nicht, wie die Rechtslage bei euch ist, möglicherweise müsstet ihr als "Verursacher" dann kosten tragen.
Grüße einer Archäologin
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