ᐅ Bauantrag: Zukünftige Bäder/Küchen angeben?
Erstellt am: 08.06.16 21:12
bluminger08.06.16 21:12
Hallo.
Ich ackere mich gerade durch den Bauantrag durch.
Wir werden im EG ein kleines Gästebad und unsere Küche haben und im DG noch das eigentliche Badezimmer.
Da wir mit Keller bauen ist hier perspektivisch ein weiteres Bad mit Sauna und eine Arbeitsküche fürs Grobe geplant. Diese beiden Räume werden aber wenn dann erst Jahre später mal ausgebaut (Anschlüsse kann man natürlich beim Rohbau bereits berücksichtigen).
Im Bauantrag ist bei der Anlage Entwässerungsantrag aber nun 2x Küche und 3x Bad angegeben.
Ist das sinnvoll? Sollte man nicht nur das angeben, was auch wirklich (zunächst) gemacht wird? Muss ich dadurch vielleicht sogar mit höheren Abwasserkosten rechnen? Oder ist es eh nur für die Statistik?
Ähnliche Angaben sind auch beim Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung.
Danke schonmal für jede Hilfe.
Ich ackere mich gerade durch den Bauantrag durch.
Wir werden im EG ein kleines Gästebad und unsere Küche haben und im DG noch das eigentliche Badezimmer.
Da wir mit Keller bauen ist hier perspektivisch ein weiteres Bad mit Sauna und eine Arbeitsküche fürs Grobe geplant. Diese beiden Räume werden aber wenn dann erst Jahre später mal ausgebaut (Anschlüsse kann man natürlich beim Rohbau bereits berücksichtigen).
Im Bauantrag ist bei der Anlage Entwässerungsantrag aber nun 2x Küche und 3x Bad angegeben.
Ist das sinnvoll? Sollte man nicht nur das angeben, was auch wirklich (zunächst) gemacht wird? Muss ich dadurch vielleicht sogar mit höheren Abwasserkosten rechnen? Oder ist es eh nur für die Statistik?
Ähnliche Angaben sind auch beim Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung.
Danke schonmal für jede Hilfe.
FrankH10.06.16 15:19
Ich vermute, das hat eher was mit der Dimensionierung des Hausanschlusses zu tun. Ein großes Mehrfamilienhaus benötigt sicher eine etwas größer dimensionierte Anschlussleitung als ein kleines Einfamilienhaus. Bei Deiner Größenordnung wird das aber eher irrelevant sein.
Die Abwasserkosten richten sich in der Regel nach dem Verbrauch, nicht nach der Anzahl der Bäder.
Bei den Versicherungen (Gebäude und/oder Hausrat) habe ich meines Wissens eine Klausel gesehen, die die Anzahl der mitversicherten Bäder einschränkt. Die Gefahr eines Rohrbruchs steigt ja mit mehr Bädern als üblich.
Die Abwasserkosten richten sich in der Regel nach dem Verbrauch, nicht nach der Anzahl der Bäder.
Bei den Versicherungen (Gebäude und/oder Hausrat) habe ich meines Wissens eine Klausel gesehen, die die Anzahl der mitversicherten Bäder einschränkt. Die Gefahr eines Rohrbruchs steigt ja mit mehr Bädern als üblich.
Payday10.06.16 18:22
abwasserrohre sind doch fast immer DN100. damit das rohr größer wird, muss schon einiges angeschlossen werden. solange man nur die abwasserrohre mit vorbereitet, muss das wohl nicht mit angeben. wozu auch.
Bauexperte10.06.16 22:30
bluminger schrieb:
Im Bauantrag ist bei der Anlage Entwässerungsantrag aber nun 2x Küche und 3x Bad angegeben.Die Entwässerung des Hauses muß doch gewährleistet sein .... unabhängig des Datums, wann Du Kellerbad und Küche errichtest ?Mit der Statik hat das genau nix zu schaffen.
Grüße, Bauexperte
ypg10.06.16 23:07
Die Entwässerung muss auch genehmigt werden. In einigen Jahren wird es schwierig, diese zu Verlegen ;(
Payday11.06.16 08:28
im Haus wird doch nicht genehmigt. wenn dann draußen. es wäre aber eh anzuraten, die gleiche leitung(also der gleiche abgang nach draußen) im haus auch für den keller zu nutzen. ansonsten würde sich die leitung auch abstehen ohne nutzung.
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