Bauantrag für ein erschlossenes Grundstück im Außenbereich

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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H

hampshire

Du hast ein erschlossenes Grundstück zur forstwirtschaftlichen Nutzung im Außenbereich. Forstwirtschaftliche Nutzung schließt den Bau von Wohnhäusern aus. Da hast Du kein Baurecht für ein Privathaus.
Soll der Fachanwalt zaubern?
Das so als hättest Du ein Wüstengrundstück mitten in der Sahara mit einem Bootsanlegesteg und wolltest anwaltlich einen Zugang zum Meer für Dein Boot durchsetzen. Ist ja ein Steg drauf.
 
Y

Ybias78

Du hast ein erschlossenes Grundstück zur forstwirtschaftlichen Nutzung im Außenbereich. Forstwirtschaftliche Nutzung schließt den Bau von Wohnhäusern aus. Da hast Du kein Baurecht für ein Privathaus.
Soll der Fachanwalt zaubern?
Das so als hättest Du ein Wüstengrundstück mitten in der Sahara mit einem Bootsanlegesteg und wolltest anwaltlich einen Zugang zum Meer für Dein Boot durchsetzen. Ist ja ein Steg drauf.
Oder Du kennst jemanden der jemanden kennt. Dann könnte der Außenbereich nicht mehr Außenbereich sein. Das ist bei uns nicht selten der Fall in kleineren Städtchen.
 
A

AHJHHHNI

Vielen Dank, zu dem Thema ist wohl alles geschrieben.

@Mod: Thema kann von meiner Seite aus geschlossen/gelöscht werden.
 
G

Grillhendl

Hallo @AHJHHHNI

du könntest höchstens noch probieren ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplan zu stellen. Ich habe auch im Außenbereich gebaut und das wäre unser Plan A gewesen....der aber durchaus sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
 
G

Grillhendl

Keine Ahnung. Ich kenne ja das Grundstück nicht. Bei mir wäre es „eine Abrundung des Ortsbildes“ gewesen...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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