S
Sanguinius
Hallo,
der Innenausbau befindet sich in der Finalisierung.
Einen Schlüssel habe ich noch nicht, da dieser erst bei der Übernahme übergeben wird.
Leider tut der Bauträger derzeit alles, damit ich nicht mehr in das Objekt komme. Wenn ich um ein Treffen bitte, wird nicht reagiert. Wenn ich den Schlüssel holen möchte, wird er nicht herausgegeben.
Bisher habe ich diverse Mängel festgestellt, wenn ich auf der Baustelle war. Z.B. Schief angebrachte Waschbecken, kaputter Boden verursacht durch Handwerker... Entsprechend möchte der Bauträger wohl nicht mehr, dass ich mich darin aufhalte.
Ist das zulässig??
Ich kann mir das kaum vorstellen. Bisher hat sich der Bauträger nicht damit hervorgetan, die Arbeit der Handwerker zu überwachen. Den Bausachverständigen zur Abnahme hat er gleich selber organisiert und ist mit diesem - ohne mein Wissen und Anwesenheit - über die Baustelle. Wenn ich jetzt schon nichts mehr überprüfen kann, wer denn dann?
Habe ich ein Recht die Arbeiten auf der Baustelle zu überwachen?
Mit freundlichen
der Innenausbau befindet sich in der Finalisierung.
Einen Schlüssel habe ich noch nicht, da dieser erst bei der Übernahme übergeben wird.
Leider tut der Bauträger derzeit alles, damit ich nicht mehr in das Objekt komme. Wenn ich um ein Treffen bitte, wird nicht reagiert. Wenn ich den Schlüssel holen möchte, wird er nicht herausgegeben.
Bisher habe ich diverse Mängel festgestellt, wenn ich auf der Baustelle war. Z.B. Schief angebrachte Waschbecken, kaputter Boden verursacht durch Handwerker... Entsprechend möchte der Bauträger wohl nicht mehr, dass ich mich darin aufhalte.
Ist das zulässig??
Ich kann mir das kaum vorstellen. Bisher hat sich der Bauträger nicht damit hervorgetan, die Arbeit der Handwerker zu überwachen. Den Bausachverständigen zur Abnahme hat er gleich selber organisiert und ist mit diesem - ohne mein Wissen und Anwesenheit - über die Baustelle. Wenn ich jetzt schon nichts mehr überprüfen kann, wer denn dann?
Habe ich ein Recht die Arbeiten auf der Baustelle zu überwachen?
Mit freundlichen