Das hättest du doch gleich sagen können - damit ist juristisch alles geklärt und ich verziehe mich wieder in die stille Mitleserschaftsowie eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über dir Ausführung nebst Kostenregelung getroffen worden ist.
Finde es auch immer wieder lustig das man denkt das gibt’s für umme ! Darfs ein bisschen mehr sein gibt’s noch nicht mal beim Metzger kostenlos . Extras kosten überall . Leben und leben lassen . Ggfl übernimmt der BU einen Teil. Bei sowas immer fragen . Den Fragen kostet wirklich nichts !Ich hab das so verstanden:
Wenn das wie oben ist folgt für mich folgende Einschätzung:
- Der Bauherr ist auf der Baustelle und wird von einem Sub gefragt ob er etwas "so oder so" ausgeführt haben will.
- Der Bauherr entscheidet für eine Variante - wissend, dass diese nicht im Vertrag festgehalten ist und wissend, dass dass das auch vom Sub umgehend umgesetzt wird.
- Der Sub setzt den Wunsch um.
- Der Bauträger stellt die Leistung in Rechnung.
- Der Bauherr findet die Rechnung zu hoch und rudert zurück, er hätte doch ein Angebot bekommen müssen und überhaupt ob das alles so richtig gelaufen sei...
- Das Verhalten des Sub (mitdenken und wunschgemäß umsetzen) ist prinzipiell vorbildlich.
- Das Verhalten des Bauträgers, den Zusatzauftrag zu berechnen ist selbstverständlich. Der Preis ist natürlich nicht günstig aber auch nicht unfair.
- Sollte der Bauherr nun versuchen sich irgendwie auf juristische Positionen zurückzuziehen um seine Entscheidung vor Ort zurückzunehmen, fände ich das schäbig.
Der Käufer ist auf der Baustelle ...Ich hab das so verstanden:
- Der Bauherr ist auf der Baustelle und wird von einem Sub gefragt ob er etwas "so oder so" ausgeführt haben will.