Aussperrung des Bauherren. Kein Zutritt zur Baustelle.

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S

Sanguinius

Hallo,

der Innenausbau befindet sich in der Finalisierung.
Einen Schlüssel habe ich noch nicht, da dieser erst bei der Übernahme übergeben wird.

Leider tut der Bauträger derzeit alles, damit ich nicht mehr in das Objekt komme. Wenn ich um ein Treffen bitte, wird nicht reagiert. Wenn ich den Schlüssel holen möchte, wird er nicht herausgegeben.

Bisher habe ich diverse Mängel festgestellt, wenn ich auf der Baustelle war. Z.B. Schief angebrachte Waschbecken, kaputter Boden verursacht durch Handwerker... Entsprechend möchte der Bauträger wohl nicht mehr, dass ich mich darin aufhalte.

Ist das zulässig??
Ich kann mir das kaum vorstellen. Bisher hat sich der Bauträger nicht damit hervorgetan, die Arbeit der Handwerker zu überwachen. Den Bausachverständigen zur Abnahme hat er gleich selber organisiert und ist mit diesem - ohne mein Wissen und Anwesenheit - über die Baustelle. Wenn ich jetzt schon nichts mehr überprüfen kann, wer denn dann?
Habe ich ein Recht die Arbeiten auf der Baustelle zu überwachen?

Mit freundlichen
 
N

nordanney

Wer ist denn Bauherr - Du oder Bauträger oder GU? Wenn Du mit einem Bauträger baust, darfst Du nicht ins Haus (es sei denn, es ist etwas anderes im Vertrag fixiert), da Du ja auch noch nicht Eigentümer des Hauses bist.
Einen Sachverständigen für die Abnahme kannst sinnvollerweise nur Du (auf Deine Kosten) organisieren. Ohne würde ich das Haus nicht abnehmen.
 
S

Sanguinius

Danke für die schnelle Antwort.
Was ist denn eine GU?

Hm.. im Vertrag steht denke ich nicht explizit, dass ich jederzeit Zugang habe. Die Auflassung war noch nicht.
 
Der Da

Der Da

Da du mit Bauträger arbeitest, hast du in der Regel kein Recht "sein" Haus zu betreten.

Der Bauträger hat nur die Pflicht, dir ein Mängelfreies Haus zu übergeben. Was während der Bauphase geschieht, hat dich nicht zu interessieren, oder hättest du vertraglich regeln müssen.
Ob du bei der Übergabe entscheiden kannst, ob das Haus mäglelfrei ist wage ich zu bezweifeln.... also unbedingt Sachverstand zur Abnahme mitnehmen, bzw vorher prüfen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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