Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?

4,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?
>> Zum 1. Beitrag <<

O

oleda222

Dafür aber schnell mit substanzlosen Unterstellungen. Aber schlechter Stil scheint ja in der Branche die Regel und nicht die Ausnahme zu sein.
 
S

Saruss

Ich denke es ist häufig so, dass die unterschriebenen Verträge danach noch von dem Unternehmen angenommen/unterzeichnet werden, das ist ja alles ok.
Was mich persönlich anstößt und was mit Sicherheit nicht in Ordnung ist, ist eine Änderung nach der Unterschrift der Beauftragenden zu tätigen und dann zu unterschreiben, in der Hoffnung das es vielleicht nicht direkt auffällt.
 
V

Voki1

Ich finde, der Unternehmer hat hier wirklich nett und freundlich zu seiner Anpassung des Vertragsangebotes Stellung genommen. Das ist eher die Ausnahme, denn die Regel. Und der TE hat ja die Einschränkung auch direkt gesehen, insofern war diese nicht versteckt. Hier waren sich beide Parteien nicht einig. Der Verkäufer ist möglicherweise auch von etwas ausgegangen, was der Unternehmer nicht Leisten mag / kann. Vermutlich war das vorher noch nie eine Frage, sodass die Aussage des Verkäufers vielleicht etwas vorschnell, aber im Grunde nicht böswillig war.

Warum sollte sich der Unternehmer dann an dieser Formulierung festhalten lassen, mithin aus dem Bauvorhaben nicht den kalkulierten Ertrag herausholen sollen? Er braucht die Marge, die sich aus seiner Kalkulation ergibt. Er betreibt das Unternehmen vermutlich nicht als Hobby.

Da er weiß, dass Verkäufer das eine oder andere Zugeständnis machen (dürfen), so behält er sich bei allzu dynamischen Ergebnissen ein Korrekturrecht vor. Er schreibt das auch direkt in den Vertrag. Meistens ist es so, dass es dann auch wirklich so angenommen wird. Davon ist der TE - auch in Kenntnis dieser Formalie - wohl auch ausgegangen. Nun kommt es hier - erklärbar - anders. Warum sollte er seinen Verkäufern eine so weitreichende Vollmacht geben, wenn er um solche Umstände schlicht weiß? Würde ich auch nicht tun und mir dabei nichts Böses denken.

Jeder mag für sich zu "seinem" Ergebnis kommen. Die vielen negativen Unterstellungen kann ich hier nicht nachvollziehen. Schon gar nicht, dass diese in beleidigungsähnliche Äußerungen münden. Diese mögen manchmal angebracht sein, hier m.E. jedoch absolut gar nicht.

Vertragt Euch.

Hier ist kein Vertrag zustande gekommen und fertig. Das war so erkennbar und ist im Ergebnis auch absolut richtig. Persönliche Enttäuschungen sollten auf andere Art und Weise verarbeitet werden.
 
O

oleda222

Was mich stört:

Der Verkäufer der Angestellter des Unternehmens ist und mit der Verhandlung eines Vertrages mit einem Kunden beauftragt wurde, legt einen vom Unternehmen erstellten Vertrag dem Käufer vor.

Das Änderungsvorschläge die durch den Käufer vorgeschlagen werden, vielleicht erst durch den Unternehmer bestätigt werden müssen, mag ja noch angehen. Aber selbst hier wäre doch ein deutlicher mündlicher Hinweis in der Verhandlung mit dem Kunden das mindeste was man erwarten kann.

In diesem Fall ändert aber der Unternehmer den von ihm selber vorgeschlagenen Vertrag, den er sich vom Kunden erst hat abzeichnen lassen.

Rechtlich ist es richtig dank der Schlussformulierung.

Moralisch meiner bescheidenen Meinung nach nicht. Und die mangelnde Kompetenz der Verkäufer vorzuschieben finde ich auch fragwürdig, dann muss man seine Verträge als Unternehmer selber verhandeln und lässt den Verkäufer nur verkaufen.
 
C

cumpa

Oleda...Voki1...
Ihr habt beide Recht. Uns war bei Unterschrift zusammen mit dem Verkäufer nicht bewusst dass da noch was geändert werden könnte am Vertrag. Wir dachten, wenn der Verkäufer und wir unterschreiben, dann ist der Vertrag gültig.
Wie dem auch sei, uns wurden viele Vertragsabänderungen nach unseren Wünschen tatsächlich abgeändert. Lediglich die Sache der besagten Ausführungsplanung steht noch im Raum.
Uns ist es wichtig, - das hatte uns der SV gesagt dass wir eine 1:50 Ausfertigung der Ausführungsplanung bekommen. Die Antwort steht noch aus ( Weihnachtsferien).
Genauso steht die Antwort des SV noch aus ob ihm 1:75 ausreicht. Letzteren Maßstab hatten wir telefonisch erfragen können mit einen den angestellten Architekten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3696 Beiträgen

Ähnliche Themen
30.08.2017Unterschrift Fertighaus unter Vorbehalt mit Rücktrittsrecht Beiträge: 16
09.05.2021Preisgleitklausel im Vertrag mit GU Beiträge: 18
13.09.2012Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? Beiträge: 17
25.07.2021Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma) Beiträge: 41
22.02.2016Unterschrift Werkvertrag bevor Finanzierung steht? Beiträge: 15
04.08.2020Überraschender Preisanstieg kurz vor Unterschrift Beiträge: 17
27.03.2018Drang zur Unterschrift wegen Preiserhöhung Normal? Beiträge: 50
11.11.2020Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma Beiträge: 24
10.09.2016Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger Beiträge: 24
16.06.2011Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? Beiträge: 10
17.11.2017Bauwerkvertrag - Was wird erst nach Unterschrift geregelt? Beiträge: 10
27.01.2024Hauskauf über Makler, nun Vertrag gekündigt Beiträge: 18
23.08.2015Baufinanzierung mit befristetem Vertrag Beiträge: 13
29.12.2015ohne Ausführungsplanung bauen wenn... Beiträge: 25
06.06.2019Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe Beiträge: 62
07.05.2019Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar Beiträge: 10
29.03.2022Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen Beiträge: 22
16.08.2018Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? Beiträge: 10
28.05.2017Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? Beiträge: 16
24.06.2017Baunebenkosten Bank will Unterschrift vom Architekt Beiträge: 16
11.02.2022Unterschrift für Bauvorhaben der Nachbarin Beiträge: 27
22.09.2012Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche Beiträge: 15
22.10.2020Bauen ohne Ausführungsplanung - Erfahrungen ob das möglich ist? Beiträge: 16
21.07.2016Ausführungsplanung, Umfang Beiträge: 22
04.07.2016Bauen ohne Vertrag - Bedenken? Beiträge: 39
16.05.2015Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren Beiträge: 10
05.08.2020Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre Beiträge: 18
29.09.2011Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? Beiträge: 12
28.09.2016Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag Beiträge: 41

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben