Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?

4,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?
>> Zum 1. Beitrag <<

C

cumpa

Hallo... gestern waren wir zur Bemusterung bei der Hausbaufirma und hatten Gelegenheit das Thema Ausführungsplanung zu besprechen.
Zunächst zum Vertrag:
Dieser ist angenommen worden ( wenn auch mit der Srachstolperfalle Ausführungsplanung statt Werkplanung ). Wortlaut im Brief:
Annahme Bauwerkvertrag
Sehr geehrte Frau...Sehr geehrter Herr.....
....Wir freuen uns, dass Sie sich für dieses Haus entschieden haben und nehmen Ihren Bauwerkvertrag hiermit an.
Der Ordnung und Vollständigkeit halber geben wir Ihnen noch einige Zusatzinformationen.
Im Besonderen haben wir angenommen:
...es wird keine Ausführungsplanung erstellt...

Das Thema Ausführungsplanung wurde dann im Gespräch erläutert und uns wurden aktuelle Werksplanungen von laufenden Projekten gezeigt. Diese sind im Maßstab 1:75 und scheinen sehr dettalliert zu sein.
Wir haben gebeten uns eine Kopie von diesen zukommen zu lassen die wir dann an den SV weiterleiten um zu schauen ob dies ausreicht.
Laut Baufirma arbeiten diese seit 15 Jahren nur mit diesem Maßstab ( angeblich haben noch nie baubegleitenden SV daran was zu meckern gehabt ) und der Masstab 1:50 wäre nur für größere Objekte bzw öffentliche Gebäude.
Warte nun auf diese Kopie und halte euch auf den laufenden.....
 
C

cumpa

Habe nun eine Kopie von laufenden Projekten erhalten und weiter geleitet.
Wenn hier im Forum ein Experte dabei ist, lade ich gerne die PDF-Datei hoch.
schönen Abend noch
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3694 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben