Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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C

cumpa

Es gibt noch einen Satz im Vertrag :
"Dieser Kaufvertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch den Auftragsnehmer zustande"

Unterschrieben wurde der Vertrag durch den Verkäufer mit uns zusammen.....
 
V

Voki1

1. Invitatio (Einladung, ein Angebot abzugeben, da der Verkäufer (siehe Deinen Zusatz) nicht selbst abschließen durfte.
2. Ihr seid einverstanden und habt dieses Einverständnis via Email mitgeteilt.
3. Verkäufer schickt den Vertragsentwurf vorab per Email.
4. Bespricht mit Euch persönlich die Inhalte und klärt weitere Fragen etc.
5. Ihr unterschreibt alle.
6. Vorbereitende Unterlagen werden übersandt.
7. Zwischenzeitlich habt Ihr (vor Annahme Eures Angebotes durch den Unternehmer) das Bauvorhaben beim Bauamt eingereicht und dieses bestätigt Euch den Eingang.
8. Der Unternehmer ändert Euer Angebot ab und ergänzt es. Damit wird es wieder zu einem Angebot durch ihn an Euch (§ 150 Abs. 2 Baugesetzbuch). Ihr könntet nun annehmen oder ablehnen oder erneut ändern und ein weiteres Angebot abgeben.
10. (eigentlich 9.) Er erläutert noch einmal seine Beweggründe (eigentlich nett) und macht klar, dass er den Vertrag nicht möchte, wenn er eine "echte" Ausführungsplanung erstellen soll.

"Wo kämen wir denn hin ..." Euch müssen die rechtlichen Regelungen nicht gefallen. Aber hier greifen sie doch ganz prima. Ihr habt mit dem Begriff "Ausführungsplanung" etwas unterschiedliches verstanden, seid also gar nicht einig gewesen, auch wenn das im Text so ausschaut. Es fällt (zum Glück) noch vorher auf und beide Seiten können überdenken, ob sie den Vertrag dennoch so durchführen.

Ich finde es alles ganz prima, auch wenn das Ergebnis nicht Euren Erwartungen entsprechen mag. Die monatelangen Verhandlungen mündeten ja wohl in einen Zustand, in dem alle Details enthalten sind, nur eben nicht die Ausführungsplanung, so wie Ihr es Euch vorgestellt habt.

Und noch mal: es ist gar kein Vertrag zustande gekommen bis jetzt. Ihr habt noch keine abschließende Einigung. Wenn Ihr nun nicht annehmen würdet, dann habt Ihr monatelang umsonst verhandelt, der Unternehmer aber eben auch. Ist dann doch wieder fair, oder?
 
O

oleda222

5. Ihr unterschreibt alle.
Es wird doch hier nicht ein Stück Klopapier unterschrieben sondern der Bauwerkvertrag nach Aussage des TE. Das sind doch zwei schriftlich dokumentierte übereinstimmende Willenserklärungen dieses Projekt zu den genannten Bedingungen durchzuführen.

Da frag ich mich als Laie als erstes:

- warum hat der Auftragnehmer EINSEITIG das recht diesen Vertrag durch eine weitere Auftragsbestätigung in oder außer Kraft zu setzen bzw. den Vertrag nach Unterschrift beider Vertragsparteien noch mal zu ändern? Hier wird doch der Käufer (Privatperson) (zu Unrecht?) benachteiligt.
 
V

Voki1

Hier wird niemand benachteiligt. Der Verkäufer hat wohl unterzeichnet, aber es war textlich sehr klar geregelt, dass dieser Vertrag noch vom Unternehmen selbst angenommen werden muss. Wenn man wirklich alles liest und auch so verstehen will, wie es da steht, dann wird klar, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn das Unternehmen diesen auch so bestätigt. Hat es aber nicht, sondern eine Änderung eingefügt, die den Vertrag so akzeptabel erscheinen lässt (jedenfalls für den Unternehmer). Hiermit sollen wohl allzu großzügige Zugeständnisse der Verkäufer eingefangen werden, die immer wieder mal schneller reden, als sie zu denken in der Lage sind. Außerdem mag vom Verkäufer manchmal auch Taktik dahinter stecken, erst mal die Unterschrift zu haben und dann ein paar Kleinigkeiten durch den Unternehmer einkassieren zu lassen. Der künftige Bauherr hat sich dann schon so gefreut (wie hier), dass er dennoch oft am geänderten Vertrag festhalten wird.

Ob einem das Ergebnis nun gefällt oder nicht, das ist wohl eher Geschmackssache. Ich finde es hier ganz passend, auch wenn der TE sich wohl ein abweichendes Ergebnis gewünscht hat. Man darf vor unliebsamen Klauseln (Annahme durch Unternehmer erforderlich, erst DANN ein Vertrag) eben nicht die Augen verschließen. Es war klar, deutlich und unmissverständlich geregelt, wenngleich der TE mit der Änderung nicht gerechnet hat und sich der Situation des nicht zustande gekommenen Vertrages nicht im Klaren war. Ändert aber nichts an der juristischen Bewertung.
 
V

Voki1

Es wird doch hier nicht ein Stück Klopapier unterschrieben sondern der Bauwerkvertrag nach Aussage des TE.
Nein, kein Klopapier, da dieses wohl oft aus ein paar Lagen mehr besteht und insgesamt weicher sein sollte. Aber so richtig viel mehr ist es eben nicht, bis daraus nicht ein Vertrag entstanden ist. Und Verträge entstehen in Deutschland durch Angebot und Annahme.

Und der Vertrag wurde auch nicht "einseitig außer Kraft gesetzt", sondern war noch gar nicht entstanden. Es gab noch keinen Vertrag, sondern ein paar Blätter (einlagiges, eher hartes) Papier. Die Unterschrift des Verkäufers ist Show, also wertlos. Steht sogar im Vertrag, denn die Annahme kann dieser nicht erklären. Was also erklärt er hier? Nur, dass Ihr Euch über den Inhalt einig seid und nun auch noch die Einigung mit dem Unternehmer kommen müsse.

Recht vs. Bauch. Meistens gewinnt das Recht.
 
C

cumpa

Vielen Dank für eure ausführlichen Erklärungen. Alles sehr detailliert und verständlich.
Die Baufirma hat in unseren Augen bisher von Anfang an gut gefallen. Von der Art der Kommunikation, Kompetenz und Reaktionsschnelligkeit - alles professionell.
Unser Bauch sagt auch weiterhin dass wir mit dieser Firma bauen wollen.
Auch bei Gesprächen mit ehemaligen Bauherren konnten wir uns nun vergewissern dass Ausführungspläne erstellt werden. ( Ohne kann man ja kein Haus bauen ).
Jedoch konnte mir keiner dieser Bauherren sagen in welchen Maßstab dies erstellt wurden.
Ich warte noch auf die Antwort des SV in welchen Maßstab er diese braucht um eine vernünftige Baubegleitung/Überprüfung durchführen zu können.
Hat jemand hier Erfahrungen gemacht, bezüglich Maßstab der Ausführungsplanung / Werkplanung ?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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