ᐅ Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas
Erstellt am: 24.06.16 14:04
Legurit27.06.16 09:48
Ich sehe nicht, was dich stört. Sollten die Bretter jeweils vom Haus weg gehen - das das wäre sehr unruhig da 1000 Bretter !? Finde das so schick.
lastdrop27.06.16 09:49
Was ihn stört sind die "nur" 5cm zwischen Fensterabschluss und Bretter ...
Legurit27.06.16 10:20
Ach so - okay, sorry; hatte nur was mit parallel gelesen.
Ist das echt zweigeschossig, oder gibt es einen Kniestock?
Ist das echt zweigeschossig, oder gibt es einen Kniestock?
Payday27.06.16 10:25
lastdrop schrieb:
Was ihn stört sind die "nur" 5cm zwischen Fensterabschluss und Bretter ...mit einbaurollläden wäre das nicht passiertist standard stadtvilla mit walmdach oder? sieht so zumindest aus.
Musketier27.06.16 10:25
Welche Deckenhöhen habt ihr denn im OG und welchen Dachüberstand? Die Fenster sehen jetzt auch nicht riesengroß aus. Schaut irgendwie schon komisch aus.
Meines Erachtens ist es aber schon euer Verschulden. Ausschreibung und Auftragsvergabe macht ihr. Ein Hinweis vom Zimmermann, dass das Ergebnis nicht berauschend aussehen wird, wäre natürlich sinnvoll gewesen. Das Mitdenken unterscheidet aber gute von schlechten Handwerkern.
Meines Erachtens ist es aber schon euer Verschulden. Ausschreibung und Auftragsvergabe macht ihr. Ein Hinweis vom Zimmermann, dass das Ergebnis nicht berauschend aussehen wird, wäre natürlich sinnvoll gewesen. Das Mitdenken unterscheidet aber gute von schlechten Handwerkern.
Payday27.06.16 10:29
was soll der zimmermann denn großartig machen? hier hätte man eine geschosserhöhung gebraucht, welche bei Rollläden meistens zwingend notwendig ist (bzw bei einigen firmen auch schon im preis drin ist). ne stadtvilla mit unter 2,50m fertigraumhöhe OG ist schon ziemlich flach.
Ähnliche Themen