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ᐅ Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas

Erstellt am: 24.06.16 14:04
J
jani83
Hallo zusammen,

besteht seitens einer Fachfirma bei der Durchführung Ihrer Leistung eine Aufklärungspflicht ob etwas optisch ausschaut oder nicht?

Wir haben eine Firma für die Erstellung des Daches beauftragt.In einem Telefonat wurden wir gefragt, ob wir die Dachverkleidung in der Schräge oder Waage haben möchten. Da ich zu dem Zeitpunkt das ganze nicht einschätzen konnte, vertraute ich der Argumentation der Firma als diese meinte, dass es primär optische Gründe hat und es bei Stadthäusern meist Standard wäre ( den Aufpreis von 500 EUR wäre es mir dann wert).

Nun, als das Dach fertig war, kamen uns schon die ersten Bedenken, da unser Dachüberstand recht groß ist. Leider haben wir es da versäumt direkt den Zimmerer von uns aus zu informieren.

Nun, waren wir die Tage an der Baustelle und erlebten den Schock, dass die Verkleidung bereits angebracht wurde. Diese ist nun bündig mit der oberen Kante der Fenster. Ein optisches Desaster. Bei Auftragsvergabe war dies für uns als Laien gar nicht abschätzbar.

Nach Rücksprache mit der Firma habe diese zwei Tage vorher beim Architekten angefragt, ob sie die Latten anbringen können. Und das ok bekommen.
Laut Architekten haben die das ok nur gegeben, da die Firma meinte sie hätten es so mit uns vereinbart. Dies war aber Wochen vorher.

Nun stehen wir da.
Nächste Woche haben wir einen gemeinsamen Termin mit dem Architekten& der Firma.
Gern würde ich vorab Eure Einschätzung hören.

Ach ja, eine Korrektur (Abriss und Neuanbringen) soll wohl 3300 Euro kosten.

Vielen Dank im Voraus,

Andreas
L
Legurit
27.06.16 09:48
Ich sehe nicht, was dich stört. Sollten die Bretter jeweils vom Haus weg gehen - das das wäre sehr unruhig da 1000 Bretter !? Finde das so schick.
lastdrop27.06.16 09:49
Was ihn stört sind die "nur" 5cm zwischen Fensterabschluss und Bretter ...
L
Legurit
27.06.16 10:20
Ach so - okay, sorry; hatte nur was mit parallel gelesen.
Ist das echt zweigeschossig, oder gibt es einen Kniestock?
P
Payday
27.06.16 10:25
lastdrop schrieb:
Was ihn stört sind die "nur" 5cm zwischen Fensterabschluss und Bretter ...
mit einbaurollläden wäre das nicht passiert

ist standard stadtvilla mit walmdach oder? sieht so zumindest aus.
Musketier27.06.16 10:25
Welche Deckenhöhen habt ihr denn im OG und welchen Dachüberstand? Die Fenster sehen jetzt auch nicht riesengroß aus. Schaut irgendwie schon komisch aus.
Meines Erachtens ist es aber schon euer Verschulden. Ausschreibung und Auftragsvergabe macht ihr. Ein Hinweis vom Zimmermann, dass das Ergebnis nicht berauschend aussehen wird, wäre natürlich sinnvoll gewesen. Das Mitdenken unterscheidet aber gute von schlechten Handwerkern.
P
Payday
27.06.16 10:29
was soll der zimmermann denn großartig machen? hier hätte man eine geschosserhöhung gebraucht, welche bei Rollläden meistens zwingend notwendig ist (bzw bei einigen firmen auch schon im preis drin ist). ne stadtvilla mit unter 2,50m fertigraumhöhe OG ist schon ziemlich flach.
stadtvillazimmermann