Aufgabe Bauamt bei Altbausanierung mit neuem Anbau

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T

tobia

Liebes Forum,

ein altes Haus wird saniert und mit einem neuen Anbau versehen (Bauträgervertrag).
Das Dach bleibt als Bestand. Laut Bauträger soll das Dach geprüft worden sein und mindestens noch 10 Jahre halten. Die neue Eigentümergemeinschaft ist sich da nicht so sicher.

Nun stellt sich die Gemeinschaft die Frage, was das Bauamt bei einem ehemals Einfamilienhaus, nun aufgeteilt in mehrere Eigentumswohnungen mit Umbau des Dachgeschosses das Bauamt abnehmen muss.

Schauen die auch bei dem Altbau, wenn das Dachgeschoss neu komplett als Wohnung genutzt wird, ob dies haltbar ist?
 
B

Bauexperte

Hallo,

ein altes Haus wird saniert und mit einem neuen Anbau versehen (Bauträgervertrag).
Das Dach bleibt als Bestand. Laut Bauträger soll das Dach geprüft worden sein und mindestens noch 10 Jahre halten. Die neue Eigentümergemeinschaft ist sich da nicht so sicher.
Bauträgervertrag sicher nicht; Du baust schlicht mit einem GU/GÜ.

Wenn Dein Anbieter Dir die Aussage schriftlich gibt, kann es Dir egal sein. Ich schätze aber, daß er sich dem verweigern wird. Bestelle einen Dachdecker und bitte ihn um eine Prüfung der vorhandenen Substanz, dann bist Du auf der sicheren Seite. Wird allerdings ein etwas Geld kosten; Niemand hat etwas zu verschenken.

Schauen die auch bei dem Altbau, wenn das Dachgeschoss neu komplett als Wohnung genutzt wird, ob dies haltbar ist?
Ein Bauantrag zur Erreichung einer Baugenehmigung muss zwar keine Statik enthalten. Die Baugenehmigung wird ohne Vorlage der Statik erteilt, sie muss erst bei Baubeginn dem Bauamt vorgelegt werden. Also ja, sicher wird sich das Bauamt u.a. von der Standsicherheit überzeugen wollen.

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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