Anbau 100 m² WF - Auslegung für möglichst viel umbauten Raum

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South

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Hallo liebe Community,

wir sind schon länger auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für ein 2 Familienhaus bzw. bevorzugt 2 Einfamilienhaus nebeneinander. Am liebsten sollen auch zwei Pferde mitziehen. Und wenn wir schon bei Wünsch dir was sind, ist zumindest die Vorstellung meiner Eltern nicht weiter als 15 Fahrminuten vom Familienbetrieb wegzuziehen. Und ganz nebenbei dürfen sich keine Strommasten oder Bahnschienen in der Nähe befinden. Alles nicht so einfach also.

Wir haben jetzt ein älteres, kleines und teilsaniertes Einfamilienhaus mit 8.000 m² Land gefunden, wovon 3.000 m² nicht direkt am Grundstück angrenzen und verpachtet sind. Es liegt vergleichsweise zentral für die idyllische Lage und die einzigen Nachbarn (ca. 30 Meter entfernt) haben bereits einen Reitplatz der mitbenutzt werden könnte.

Meine Eltern würden das Einfamilienhaus kaufen und umbauen/übrigen Rest sanieren. Kommenden Dienstag kommt eine Bausachverständige und konkretisiert die Kosten und Schäden. Die Kosten (Kauf und Sanierung) werden durch Eigenkapital abgedeckt.

Okay, viel Blödsinn geschrieben, ich komme zum Punkt: Ein zusätzliches Einfamilienhaus können wir nach Rücksprache mit dem Bauamt nicht hinsetzen, wäre auch verwunderlich, da es sich definitiv um Außengebiet handelt. Sie würden uns aber erlauben 100 m² Wohnfläche anzubauen.

Um den Bau als Anbau zu definieren würden wir den Hauswirtschaftsraum vom Altbau mit dem Anbau verbinden und Heizung (müsste dann erneuert werden) Photovoltaik gemeinsam nutzen. Reicht das aus?

Und, die wichtigste Frage, wie kriegen wir möglichst viel aus den 100 m² Wohnfläche raus?
Hauswirtschaftsraum, Verkehrsflächen zählen lt. Aussage wohl nicht dazu?

Präferierte Idee meinerseits wäre es einen Winkelbungalow, 100 m² Wohnfläche + Hauswirtschaftsraum zu bauen und ein Satteldach aufzusetzen. Ein Satteldach wird nach oben geöffnet ohne Zwischendecke für die Optik, beim anderen Satteldach wird zunächst die Zwischendecke gedämmt und, wenn nötig, wird es keine feste Treppe nach oben geben. Später wenn Kinder kommen, in ca. 2-3 Jahren, wird dann das Satteldach ausgebaut und eine Treppe eingebaut. In meiner klinen Traumwelt hat das Dach oben aber immerhin einen Kniestock von einem Meter und eine feste Treppe wird von Anfang an eingebaut. Ob das dann aber tatsächlich nicht als Wohnfläche gilt, weiß ich nicht.

Alternative wäre der Einbau einer Doppelgarage im Anbau, der später dann als Wohnfläche ausgebaut wird.

Wäre eines der Szenarien denkbar? Gibt es Alternativen?

Termin mit einer Architektin machen wir nächste Woche aus. Aber vllt. gibt es ja ein paar gute Vorschläge oder Erfahrungswerte.

PS: Das Haus ist, bei so einem Bau, gleich nach Fertigstellung natürlich viel weniger wert als die Kauf- und Baukosten betragen. Aber der Bau im Außengebiet und nebeneinander ist es uns das wert.
 
Nordlys

Nordlys

Dasmit dem Kniestock lass man, das fällt beim Bauantrag auf, was da der Plan ist. Versehe den Bungalow mit 35 Grad Dachneigung und Bau die Treppe und deklariere das Dach oben als Abstellfläche. Das ging bei uns problemlos durch und zählte nicht zur Geschossflächenzahl. Und nicht zur Wohnfläche. Das mit der Garage, Finger weg, das kann böse enden. Das mit dem späteren Ausbau oben wird niemanden interessieren. Auch nicht, wenn da Velux reinkommt, aber Achtung, keine Gauben. Gute Grundrisde für 100 er Bungalows gibt es massig im Netz. Scanhaus, Danwood, Team massiv, eco Haus, u.a.m. seien genannt, um Anregungen zu holen. Auch bei tundc findet sich ein Passender. Karsten
 
Y

ypg

Sie würden uns aber erlauben 100 m² Wohnfläche anzubauen.
Hauswirtschaftsraum, Verkehrsflächen zählen lt. Aussage wohl nicht dazu?
Später wenn Kinder kommen, in ca. 2-3 Jahren, wird dann das Satteldach ausgebaut und eine Treppe eingebaut. In meiner klinen Traumwelt hat das Dach oben aber immerhin einen Kniestock von einem Meter und eine feste Treppe wird von Anfang an eingebaut
Ja, da widerspricht sich einiges.
Was haben sie denn gesagt? 100qm Wohnfläche oder den Überbau von 100qm (Grundfläche)?
Wenn Du an Davhausbau denkst mit nem KS von 100, ergibt das auch oben Wohnfläche. WF, die ihr nicht mehr übrig habt, wenn Ihr sie unten verbraucht.
Um eine WF von 100qm zu bekommen, könnten ca. 115qm überbaut werden (Grundfläche).
Oder meinen sie, dass Ihr noch 100qm Grundfläche überbauen dürft? Das ergibt ca. 85qm WF plus das im DG (Eingeschossigkeit)
 
11ant

11ant

"Winkelbungalow" soll heißen, es ist jetzt ein Rechteckgrundriss, und ein weiterer soll von 90° versetzt daran anstoßen ?

Kniestock würde ich dann vermutlich auf denjenigen des Bestandsgebäudes abstimmen - also schon aus dieser Sicht Kniestock Null, wenn das Bestandsgebäude stattdessen Drempel hat. Sollen die 100 qm nur für den Anbau gelten, oder sind Wohnflächengewinne des Bestandsbaues darauf anzurechnen ?

Ich nehme an, das Bestandsgebäude hat ein Geschoss plus Dach (?) - wäre statt eines Anbaues auch eine Aufstockung oder eine Kombination daraus diskutabel ?

Am besten zeigst Du mal das Grundstück und das Bestandsgebäude.
 
South

South

@Nordlys: Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich denke so werden wir dann auch in das Gespräch mit der Architektin reingehen und das mit dem DG versuchen, insofern am Dienstag die Besichtigung durch den Bausachverständigen positiv ist.

@ypg: Inwiefern verwirrt? Also es wird tatsächlich von Wohnfläche gesprochen, nicht von Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl. Was die Sache für mich etwas schwieriger zu überblicken macht. Es gibt ja mehrere Arten eine Wohnfläche zu berechnen. Ich gehe davon aus (hoffe), dass wenn Hauswirtschaftsraum und Treppe nicht dazuzählen, ein nicht ausgebautes DG ebenfalls nicht dazuzählt.

@11ant: Ein Winkelbungalow soll angebaut werden. Also wir würden das volle "L" nutzen. Leider habe ich nur die Bilder von der Anzeige und es gibt kein direktes Bild von der Front. Eine Aufnahme von Googlemaps muss leider zunächst ausreichen. Es gibt das Haupthaus, westlich davon ein kleiner Anbau (Flachdach) und östlich befindet sich ebenfalls ein Anbau (Satteldach). An den östlichen Anbau würden wir wiederum anbauen - ich hoffe die Beschreibung verwirrt nicht zu sehr - quasi im bewaldeten Abschnitt. Wobei es nach mehr Bäumen aussieht, als es eigentlich sind. Und die 100 m² WF gelten nur für unseren Bau, also den noch nicht vorhandenen, geplanten Anbau.

EDIT: Ach ja, Das Bestandsgebäude hat EG + DG, wobei der Kniestock hier bei geschätzt. 0,7 m liegt. Aufstockung möchten wir nicht, da beide Parteien überwiegend im Erdgeschoss wohnen möchten. Andernfalls würde sich die Suche nach einem Haus auch nicht derart schwierig gestalten.

anbau-100-m-wf-auslegung-fuer-moeglichst-viel-umbauten-raum-319634-1.png
 
Y

ypg

Alternative wäre der Einbau einer Doppelgarage im Anbau, der später dann als Wohnfläche ausgebaut wird.
Das ist nicht möglich, da eine Nutzungsänderung beantragt werden muss - und die würde dann nicht genehmigt werden, wenn die Wohnfläche eh schon ausgereizt ist.

Inwiefern verwirrt? Also es wird tatsächlich von Wohnfläche gesprochen, nicht von Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl. Was die Sache für mich etwas schwieriger zu überblicken macht. Es gibt ja mehrere Arten eine Wohnfläche zu berechnen. Ich gehe davon aus (hoffe), dass wenn Hauswirtschaftsraum und Treppe nicht dazuzählen, ein nicht ausgebautes DG ebenfalls nicht dazuzählt.
In Niedersachsen ist es nicht so kompliziert: es zählt nmW alles rein, bis auf Treppe zur Hälfte. Zumindest wurde bei uns alles einberechnet. Im DG zählt natürlich die Vollgeschossregelung, bzw Wohnfläche zw 1 und 2 Meter Höhe zur Hälfte etc...

Wie groß ist denn das andere Haus, wird davon jegliche Fläche von den Eltern benötigt oder kann man die Kinderzimmer zb in das DG dort unterbringen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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