Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Änderungen am Haus & Grundriss nach Stellung Bauantrag

Erstellt am: 03.03.17 15:39
S
sauerpeter
S
sauerpeter
03.03.17 15:39
Hallo,
mal ein allgemeine Frage, betrifft mich zwar aktuell nicht so direkt, aber mal interessant zu wissen. Man geht davon aus, man hat den Bauantrag eingereicht: Was darf ich jetzt noch ändern, ohne das der Bauantrag erneut geprüft werden muss?
Klar gravierende Sachen sind denke ich klar - vor allem Dinge die die Statik, rechtliche Vorschriften, Gestaltungssatzung etc. betreffen.
Auch kleinere Dinge, wie Schlafzimmer wird jetzt Kinderzimmer oder Tür geht jetzt nicht nach links, sondern rechts auf usw.
Es geht mir eher um solche Dinge, die nicht so klar sind. Vielleicht kann man hier eine Art Liste zusammentragen als allgemeinen Überblick.
Mich würde speziell interessieren:
- Den Verlegeabstand der Heizschläuche für die Fußbodenheizung
- Änderung der Heizanlage von Gas/Brennwert auf Luft-Wärme-Pumpe
- Lage des Hauses (bspw. 3m nach hinten oder nach vorn)
- Garage nicht mehr ein großer Raum sondern nun zwei Räume, getrennt durch eine Wand
- Zusätzliches Fenster in einem Zimmer

Wäre schön, wenn andere sich hier beteiligen (auch aus Erfahrungen) und hier eine kleine Übersicht entsteht. Kann ja für den einen oder anderen interessant sein.
N
Nordlys
03.03.17 15:50
Meine Vermutung: Veränderung Hauslage auf dem Land: Nein
Zusatzfenster: geht
Garage innen geht, aber außen nicht. Wenn da eine Garage im Antrag, kannst du nicht einfach 2 hinstellen.
Heizung: nein. Du verwirkst die Energieberechnung, die zur Genehmigung gehört.
Y
ypg
03.03.17 15:56
Grob: alles, was Außenwirkung und -Einfluss hat, darf nicht verändert werden.
Ein Fenster 10cm verschieben ist ok, einen Meter nicht.
Den ganzen Baukörper allerdings verschieben, sollte selbst erklärend sein, wenn man mal einen Lageplan gesehen hat Nogo!


In aller Kürze Grüsse
M
Maria16
03.03.17 16:44
Man verwirkt die Energieberechnung, die zum Antrag gehört??
Na gut, dass wir die erst drei Monate nach Genehmigung überhaupt in Auftrag gegeben haben. und es das Bauamt nicht ein mal interessiert hat.

Da einige Dinge durchaus Landesrecht bzw. "Gemeinderecht" (z.B. Vorgabe aus dem Bebauungsplan zur Fassadenfarbe) sein können, würd ich hier kein Sammelsurium zusammentragen, das vielleicht in einem anderen Bundesland oder schon der Nachbargemeinde nicht mehr stimmt.

Und im Grunde sollte doch immer der Architekt/ Planer sagen können, was im konkreten Fall ohne Tektur möglich ist?!
N
Nordlys
03.03.17 17:01
Auf der Seite drei unseres Bauantrages bescheinigt das Energiebüro, dass die Berechnung vorgenommen hat, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im zum Antrag gehörenden Anhang Baubeschreibung wird die Heizart abgefragt und ist dort eingetragen. Also, so ist es in SH.
1
11ant
03.03.17 18:36
erst mal generell: Dein hypothetischer Fall ist in der Realität so häufig, daß man da schon (ewig) eine Routine für hat - das Gugelwort lautet "Tekturklappe".

Raumnutzungstausch)
Schlafzimmer gegen Kinderzimmer ist Privatsache, Werkstatt gegen Wohnraum wäre etwas anderes

Türanschlagsänderungen)
Geschmackssache, rechtlich nicht relevant - evtl. Ausnahme: eine Fluchttür.

Verlegeabstand der Heizschläuche)
kommt erst in der Ausführungsplanung überhaupt vor, nicht in der Genehmigungsplanung

Änderung der Heizanlage)
im Energieeinsparverordnung-Zeitalter wohl ein Thema, hätte früher nicht interessiert

Lage des Hauses auf dem Grundstück)
ist wesentlich Teil der Genehmigungsbetrachtung

Garage plötzlich mit Trennwand gewünscht)
Geschmackssache, umgekehrt könnte es anders sein (Trennwand war geplant, aus Brandschutz erforderlich)

Ein Fenster mehr in der Fassade)
eine genehmigungspflichtige Änderung, in einer Brandmauer ohne Hoffnung, ansonsten in der Regel eine Formsache

Bundesweit gültiges Sammelsurium)
bei sechzehn Landesbauordnungen unmöglich bzw. immer "ohne Gewähr".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
bauantraggaragefensterschlafzimmerkinderzimmerverlegeabstandheizschläucheheizanlageenergieberechnunggenehmigung