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sauerpeter03.03.17 15:39Hallo,
mal ein allgemeine Frage, betrifft mich zwar aktuell nicht so direkt, aber mal interessant zu wissen. Man geht davon aus, man hat den Bauantrag eingereicht: Was darf ich jetzt noch ändern, ohne das der Bauantrag erneut geprüft werden muss?
Klar gravierende Sachen sind denke ich klar - vor allem Dinge die die Statik, rechtliche Vorschriften, Gestaltungssatzung etc. betreffen.
Auch kleinere Dinge, wie Schlafzimmer wird jetzt Kinderzimmer oder Tür geht jetzt nicht nach links, sondern rechts auf usw.
Es geht mir eher um solche Dinge, die nicht so klar sind. Vielleicht kann man hier eine Art Liste zusammentragen als allgemeinen Überblick.
Mich würde speziell interessieren:
- Den Verlegeabstand der Heizschläuche für die Fußbodenheizung
- Änderung der Heizanlage von Gas/Brennwert auf Luft-Wärme-Pumpe
- Lage des Hauses (bspw. 3m nach hinten oder nach vorn)
- Garage nicht mehr ein großer Raum sondern nun zwei Räume, getrennt durch eine Wand
- Zusätzliches Fenster in einem Zimmer
Wäre schön, wenn andere sich hier beteiligen (auch aus Erfahrungen) und hier eine kleine Übersicht entsteht. Kann ja für den einen oder anderen interessant sein.
mal ein allgemeine Frage, betrifft mich zwar aktuell nicht so direkt, aber mal interessant zu wissen. Man geht davon aus, man hat den Bauantrag eingereicht: Was darf ich jetzt noch ändern, ohne das der Bauantrag erneut geprüft werden muss?
Klar gravierende Sachen sind denke ich klar - vor allem Dinge die die Statik, rechtliche Vorschriften, Gestaltungssatzung etc. betreffen.
Auch kleinere Dinge, wie Schlafzimmer wird jetzt Kinderzimmer oder Tür geht jetzt nicht nach links, sondern rechts auf usw.
Es geht mir eher um solche Dinge, die nicht so klar sind. Vielleicht kann man hier eine Art Liste zusammentragen als allgemeinen Überblick.
Mich würde speziell interessieren:
- Den Verlegeabstand der Heizschläuche für die Fußbodenheizung
- Änderung der Heizanlage von Gas/Brennwert auf Luft-Wärme-Pumpe
- Lage des Hauses (bspw. 3m nach hinten oder nach vorn)
- Garage nicht mehr ein großer Raum sondern nun zwei Räume, getrennt durch eine Wand
- Zusätzliches Fenster in einem Zimmer
Wäre schön, wenn andere sich hier beteiligen (auch aus Erfahrungen) und hier eine kleine Übersicht entsteht. Kann ja für den einen oder anderen interessant sein.
Man verwirkt die Energieberechnung, die zum Antrag gehört??
Na gut, dass wir die erst drei Monate nach Genehmigung überhaupt in Auftrag gegeben haben. und es das Bauamt nicht ein mal interessiert hat.
Da einige Dinge durchaus Landesrecht bzw. "Gemeinderecht" (z.B. Vorgabe aus dem Bebauungsplan zur Fassadenfarbe) sein können, würd ich hier kein Sammelsurium zusammentragen, das vielleicht in einem anderen Bundesland oder schon der Nachbargemeinde nicht mehr stimmt.
Und im Grunde sollte doch immer der Architekt/ Planer sagen können, was im konkreten Fall ohne Tektur möglich ist?!
Na gut, dass wir die erst drei Monate nach Genehmigung überhaupt in Auftrag gegeben haben. und es das Bauamt nicht ein mal interessiert hat.
Da einige Dinge durchaus Landesrecht bzw. "Gemeinderecht" (z.B. Vorgabe aus dem Bebauungsplan zur Fassadenfarbe) sein können, würd ich hier kein Sammelsurium zusammentragen, das vielleicht in einem anderen Bundesland oder schon der Nachbargemeinde nicht mehr stimmt.
Und im Grunde sollte doch immer der Architekt/ Planer sagen können, was im konkreten Fall ohne Tektur möglich ist?!
erst mal generell: Dein hypothetischer Fall ist in der Realität so häufig, daß man da schon (ewig) eine Routine für hat - das Gugelwort lautet "Tekturklappe".
Raumnutzungstausch)
Schlafzimmer gegen Kinderzimmer ist Privatsache, Werkstatt gegen Wohnraum wäre etwas anderes
Türanschlagsänderungen)
Geschmackssache, rechtlich nicht relevant - evtl. Ausnahme: eine Fluchttür.
Verlegeabstand der Heizschläuche)
kommt erst in der Ausführungsplanung überhaupt vor, nicht in der Genehmigungsplanung
Änderung der Heizanlage)
im Energieeinsparverordnung-Zeitalter wohl ein Thema, hätte früher nicht interessiert
Lage des Hauses auf dem Grundstück)
ist wesentlich Teil der Genehmigungsbetrachtung
Garage plötzlich mit Trennwand gewünscht)
Geschmackssache, umgekehrt könnte es anders sein (Trennwand war geplant, aus Brandschutz erforderlich)
Ein Fenster mehr in der Fassade)
eine genehmigungspflichtige Änderung, in einer Brandmauer ohne Hoffnung, ansonsten in der Regel eine Formsache
Bundesweit gültiges Sammelsurium)
bei sechzehn Landesbauordnungen unmöglich bzw. immer "ohne Gewähr".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Raumnutzungstausch)
Schlafzimmer gegen Kinderzimmer ist Privatsache, Werkstatt gegen Wohnraum wäre etwas anderes
Türanschlagsänderungen)
Geschmackssache, rechtlich nicht relevant - evtl. Ausnahme: eine Fluchttür.
Verlegeabstand der Heizschläuche)
kommt erst in der Ausführungsplanung überhaupt vor, nicht in der Genehmigungsplanung
Änderung der Heizanlage)
im Energieeinsparverordnung-Zeitalter wohl ein Thema, hätte früher nicht interessiert
Lage des Hauses auf dem Grundstück)
ist wesentlich Teil der Genehmigungsbetrachtung
Garage plötzlich mit Trennwand gewünscht)
Geschmackssache, umgekehrt könnte es anders sein (Trennwand war geplant, aus Brandschutz erforderlich)
Ein Fenster mehr in der Fassade)
eine genehmigungspflichtige Änderung, in einer Brandmauer ohne Hoffnung, ansonsten in der Regel eine Formsache
Bundesweit gültiges Sammelsurium)
bei sechzehn Landesbauordnungen unmöglich bzw. immer "ohne Gewähr".
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