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Erstellt am: 26.11.13 16:17

Bauexperte19.06.16 23:31
Und wie lautet Deine Frage?

Grüße, Bauexperte
Landschafter120.06.16 06:58
Darf der GU ohne Ankündigung den Bauunterbrechen? vor allem wenn ich als Begründung für den Einbehalt die Dokumentierten Mängel des Verband Privater Bauherren heranziehe und Angebote/ Kostenschätzung über die Sanierung habe.

Grüße aus Hessen
ypg20.06.16 07:31
Landschafter1 schrieb:
Servus,
Habe eben mal den Verlauf hier gelesen ... Bei uns im Werkvertrag steht dass: " Der AG dem AN eine Finanzierungsbestätigung übergibt und sein Kreditinstitut die Zahlungen laut Zahlungsplan leistet. die Zahlungen erfolgen nach Fälligkeit, der AG ist in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fälligkeit dem AN gutgeschrieben ist." Mein RA und mein Berater vom Verband Privater Bauherren haben beide das Geprüft und nichts ungewöhnliches empfunden , bis auf den Zahlungsplan, dass ich gefahrlaufe recht schnell zu überzahlen.

Da vorhin der Begriff Baustopp / Bauunterbrechung gefallen ist, hab ich dazu mal ne Frage. Auf meiner Baustelle läuft momentan nicht viel - Grund ich habe die Zahlungen eingestellt a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder, b) mangelhaftes bzw. falschgeliefertes Rohr der Fußbodenheizung, c) falsch eingebauter Verteiler der Fußbodenheizung (steht mitten im Raum), d) falscher Hersteller bzw. Marke des Bodenplattensystemes, e) Oberfläche der Bodenplatte ist nicht flügelgelättet und weißt erhebliche Unebenheiten auf, f) Gegengefälle in der Bodenebendusche im EG, h) Mangelhaft abgedichtete Fenster, i) Durchführungen der Rollomotoren nicht fachgerecht, j) erhebliche Schäden an der Sichtbalkendecke, k) Mangelhaft abgedichteter bzw. gar nicht abgedichteter Sockel des Gebäudes - alles dokumentiert über den Verband Privater Bauherren Betreuer .... Seit knapp 3/4 Wochen kommt keine Leistung mehr des GU mit der Begründung - wir hätten zu viel Einbehalt getätigt ... Wir haben uns mehrere Angebot machen lassen für die Regulierungen der Mängel und kommen da auf eine recht hohe Summe - wenn ich jetzt noch das nicht mehr zu regulierende Problem des vergessenen Fundamenterder/ Funktionspotentialausgleich sehe --- kommt sicherlich noch eine Wertminderung hinzu?

Ach und ich vergaß, laut meinen Gutachter ist auch der Ringerder mangelhaft

Ich verstehe nicht: wie kann man die Bodenplatte bemängeln, wenn der Estrich schon darauf ist?

Zu Deiner Frage: natürlich kann der BU die Leistungen erst mal einstellen. Er muss ja sogar... Wenn etwas bemängelt wurde, muss ja in der Praxis dieser behoben werden, bevor weiter gearbeitet wird. Das kann dann ein paar Tage bis Wochen dauern, bis der Mangel bzw der Fehler vom entsprechenden Gewerk behoben wird.

Allerdings sollte man die festgestellten Baufehler schriftlich einreichen und dem BU die Zeit geben, diesen zu beheben.

Von Baumangel würde ich während der Bauphase eh noch nicht sprechen.

Ein Baustopp wird übrigens nur von einer Behörde ausgesprochen.
Landschafter120.06.16 08:30
Bei unserer Bodenplatte handelt es sich um eine Thermobodenplatte - wo die Oberfläche Belagsfertig sein sollte, durch das glätten mit der Maschine.

der GU hatte von uns eine Frist bekommen, die Mängel zu beseitigen bis zum 28.4 ... Plus eine Nachfrist, da er Teile für den Verteiler der Fußbodenheizung im EG nicht bekommen konnte.

Leider hat er aber bis dato keinen einzigen "Mangel" zur Zufriedenheit meines Baubegleiters abgestellt. Und wurde zu Letzt am 18.5 auf der Baustelle von den Fremdfirmen gesehen. Diese haben nun gegenüber mir angezeigt, dass sie nicht mehr weiterarbeiten können, aufgrund fehlender Vorleistung des GU darauf habe ich bei Ihm angerufen und er sagte bzw. schickte mir dann schriftlich (10.6), dass er die Bauunterbrechung (seit 18.5) aufgrund des Einbehalts durchführe.

Hätte er mir diese nicht vorher Anzeigen müssen, damit ich darauf entsprechend reagieren kann ?
Bauexperte20.06.16 13:54
Hallo,

ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben, dies obliegt ausschließlich den beratenden Berufen. Deshalb meine Antworte bitte als "persönliche Meinung" verstehen.
Landschafter1 schrieb:

Darf der GU ohne Ankündigung den Bauunterbrechen?
Ja, Du hast den Vertrag einseitig gebrochen, indem Du den fälligen Werklohn nicht überwiesen hast.
Landschafter1 schrieb:

vor allem wenn ich als Begründung für den Einbehalt die Dokumentierten Mängel des Verband Privater Bauherren heranziehe und Angebote/ Kostenschätzung über die Sanierung habe.
Angebote zur Sanierung interessieren erst mal keinen Menschen, denn Deinem Vertragspartner steht das Recht der Nachbesserung zu. Erst wenn eine angemessene Frist fruchtlos verstreicht, darfst Du überhaupt fremdvergeben!

Du nennst leider eine unglückliche Kombination von Zuständen Dein eigen: auf der einen Seite einen, von Dir beauftragten RA wie einen Verband Privater Bauherren-Berater, auf der anderen Seite einen GU, dem mutmaßlich Fehler unterlaufen sind. Es ist in derartigen Situationen nicht ungewöhnlich, daß zwar das Problem erkannt, nicht aber der Wille erkennbar/vorhanden ist, Lösungen zu erarbeiten; erst recht nicht, wenn zusätzlich der geschuldete Werklohn einbehalten wird. Dazu ist es erforderlich, daß sich die Parteien an einen Tisch setzen und reden ... sachlich reden ... problemorientiert reden ... ohne wechselseitige Vorwürfe; es gilt nicht Probleme zu suchen, sondern sie zu lösen.

Aus meiner Sicht kommt dabei Deinem Verband Privater Bauherren-Berater eine besondere Verantwortung zu; ich hoffe, er kann sich zurücknehmen? Er _muß_ aus meiner Sicht als Mediator fungieren, nicht mit erhobenen Zeigefinger Drohkulissen aufbauen. Er sollte den Druck aus der Situation nehmen, eine gemeinsame _Sprachbasis_ mit Deinem GU finden und gleichermaßen mußt Du Dich zurücknehmen. Denn -

a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder
Ist übel, keine Frage, aber nicht unlösbar

alles andere liest sich eher plakativ, im typischen Wortschatz - falls Du es nicht ausformuliert hast - eines Verbands-Sachverständigen. Nicht gerade gesprächsmotivierend, aber keinesfalls unlösbar.

Fazit: je besser der Verband Privater Bauherren-Berater ausgebildet, berufs- und lebenserfahren ist - je höher ist die Chance, das BV, wie geschuldet, zu beenden und nicht gegenläufige Standpunkte langwierig vor Gericht klären zu wollen. Bedenke - beim Hausbau treffen sich die Parteien immer vor dem LG .... das dauert ... kostet viel Geld/Nerven/Zeit und endet meist in einem Vergleich.

Grüße, Bauexperte
DG20.06.16 17:20
brokenlink schrieb:


Ich schulde dem Bauunternehmen eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft. Warum sollte das Bauunternehmen mir kündigen?

Wenn ich keine Finanzierungsbestätigung erbringen kann, dann muss einen Bankbürgschaft her.

Ja, aber eben keine "Abtretung". Das Dilemma ist, dass Du keine FB benötigst und keine Bankbürgschaft bekommst, sprich: Du kannst den Vertrag nicht erfüllen. Was dem GU das Recht einräumt, den Vertrag kündigen zu können - was ihm aber außer Ärger und Verlusten nicht viel bringt, wenn man Bauexperte folgen will.

Ergo würde ich dem GU mal das Sparbuch zeigen und auf Einsicht hoffen. Ist ja schließlich nicht verboten, 100% Eigenkapital zu haben.

MfG
Dirk Grafe
verband privater bauherrenvertragmängelsanierungbodenplattemangelschriftlichfrist