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ᐅ Bodenplatte zu groß gegossen - wurde nun gekürzt - ist das ok?


Erstellt am: 01.10.20 09:22

borderpuschl07.10.20 11:32
Hört sich doch gut an.
Ich würde trotzdem kurz mal die wichtigen Anschlüsse nachmessen. Ist ja kein Hexenwerk und mit dem Plan kontrollieren. Ich kenne das nämlich nur so das immer von der kürzeren Seite zur Außenkante gemessen wird. Nicht das Nachher dein Ablauf mitten in der Wand oder 16cm vor der Wand ist.
Sporttasche08.10.20 11:08
In dem hinteren Bereich sind keine Rohre, nur die Erder. Die sollen aber in der Toleranz sein.
Ich werde es sicherheitshalber nochmal nachmessen.

Ist so eine "abgesägte" Bodenplatte eigentlich den gleichen Preis Wert, wie wenn es direkt richtig gemacht worden wäre?
FloHB12308.10.20 13:08
Du hast doch die schriftliche Aussage vom Statiker, dass alles in Ordnung ist und keinerlei Probleme zu erwarten sind. So wie ich es verstehe, wurde der Mangel doch behoben.
Warum möchtest du denn nun nicht den vollen Preis bezahlen?
Sporttasche08.10.20 13:14
FloHB123 schrieb:

Du hast doch die schriftliche Aussage vom Statiker, dass alles in Ordnung ist und keinerlei Probleme zu erwarten sind. So wie ich es verstehe, wurde der Mangel doch behoben.
Warum möchtest du denn nun nicht den vollen Preis bezahlen?
Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht bezahlen möchte. Die Frage war, ob die Bodenplatte in dem Zustand den vollen Preis Wert ist.
Ein nachlackierter Neuwagen ist zB. auch nicht den Neupreis Wert - daher sei mir hier die Frage gestattet.
Ybias7808.10.20 13:15
Sporttasche schrieb:

Ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht bezahlen möchte. Die Frage war, ob die Bodenplatte in dem Zustand den vollen Preis Wert ist.
Ein nachlackierter Neuwagen ist zB. auch nicht den Neupreis Wert - daher sei mir hier die Frage gestattet.

Dann frag ob Du die 16 cm abgetrennte Bodenplatte bekommst
FloHB12308.10.20 13:20
Also wenn bei einem Neuwagen vor der Auslieferung Kratzer im Lack fachgerecht ausgebessert werden (notfalls mit Austausch der betroffenen Teile), wird man dir mit Sicherheit keinen Preisnachlass gewähren, sondern einfach verschweigen, dass ein Mangel vorlag. Es ist ja weiterhin ein Neuwagen ohne Mängel.

Also ich sehe hier keinen Grund etwas einzubehalten.
bodenplattemangel