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ᐅ Abtretungserklärung aus Guthaben


Erstellt am: 26.11.2013 16:17

Bauexperte 27.11.2013 11:36
Hallo,
brokenlink schrieb:

Meine Hausbank macht genau solche Abtretungserklärung nicht.
Das ist auch vernünftig.

Allerdings verstehe ich Deine Aufregung nicht wirklich. Im nachfolgenden Text steht nirgendwo, daß Du eine Abtretung Leisten mußt, lediglich eine Finanzierungsbestätigung (FB); insofern ist "toxicmolotow´s" (was ein nik, wie gut, daß es Copy + Paste gibt) diesbezüglicher Hinweis wichtig gewesen.
brokenlink schrieb:

Im Vertrag steht unter Finanzierung:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt der Bauantrags- bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Baugenehmigung bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft eines Geldinstitutes gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan (s. Pkt 3) über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme beizubringen [...]
Das die FB unwiderruflich sein muß, versteht sich von selbst; natürlich möchte Dein BU seine Forderungen an Dich gesichert wissen.

Wenn dieser Ausschnitt tatsächlich Alles zum Thema Finanzierung ist, kann Dein BU jetzt nicht mit der einseitigen Forderung Abtretung aufschlagen; das hätte er sich früher überlegen müssen. Insofern hat er nur 2 Möglichkeiten - mit Dir nach einer Lösung zu suchen oder den Vertrag nachträglich zu kündigen. Letzteres wird er wohl kaum tun, denn es würde ihn mehr Geld kosten, als seine Zeit, mit Dir nach Lösungsansätzen zu suchen.

brokenlink schrieb:

Irgendwie war ich einwenig blauäugig das zu unterschreiben.
Ich finde, Du bist mit einem blauen Auge davon gekommen, "obwohl" Du nicht gelesen hast!

brokenlink schrieb:

Ist den diese Klausel : eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung nicht unwirksam?
Weshalb sollte sie?
brokenlink schrieb:

Rate 12 ist 2%
Rate 13 ist 5%

Also nicht gerade wenig Geld. Die letzte Rate ist mir sehr wichtig. Wenn man während des Bauens ein Teil der Rate einbehält wegen irgendwelchen Mängel, dann riskiert man schnell ein Baustopp. Bei letzter Rate hat man einfach mehr druck. Oder sehe ich das falsch.
Du siehst das, wie die meisten Bauherren auch und das ist aus meiner Sicht falsch und zu kurz gedacht; ob die letzte Rate 5 oder 2% ausmachen ist so was von egal. Was, wenn die Schritte 1-11 so aufgeteilt sind, daß Dich die 5% am Ende im Falle des worst case nicht weiterbringen? Vlt. - was ich Dir nicht wünsche - bereits im ersten Drittel unüberbrückbare Dissonanzen entstanden sind, Du aber bereits überzahlt und im Falle der Vertragskündigung mit dem verbleibenden Geld nicht bis zum Einzug kommst?
brokenlink schrieb:

Bankbürgschaft kann ich auch irgendeiner anderen Bank machen. Nur kostet nicht gerade wenig Geld und ist das wirklich besser für mich? Ich habe mich über Bankbürgschaft nicht besonders informiert.
Warum gehst Du nicht den einfachsten Weg und erklärst Dich Deinem BU - daß Du das Geld auf einem Sparbuch hast? Da er seinem Geld imho auch nicht böse ist, wird er vermutlich Verständnis für Deine Situation aufbringen und mit Dir nach einer praktikablen Lösung suchen. Diese kann bspw. darin liegen, daß Du ein Baukonto nur für diesen Zweck einrichtest; natürlich mit einer Anfangssumme, entsprechend der Abschlagszahlungen.

Grüße, Bauexperte

brokenlink 27.11.2013 12:34
Bauexperte schrieb:


Wenn dieser Ausschnitt tatsächlich Alles zum Thema Finanzierung ist, kann Dein BU jetzt nicht mit der einseitigen Forderung Abtretung aufschlagen; das hätte er sich früher überlegen müssen. Insofern hat er nur 2 Möglichkeiten - mit Dir nach einer Lösung zu suchen oder den Vertrag nachträglich zu kündigen. Letzteres wird er wohl kaum tun, denn es würde ihn mehr Geld kosten, als seine Zeit, mit Dir nach Lösungsansätzen zu suchen.

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich schulde dem Bauunternehmen eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft. Warum sollte das Bauunternehmen mir kündigen?

Wenn ich keine Finanzierungsbestätigung erbringen kann, dann muss einen Bankbürgschaft her.

Diese Abtretungserklärung ist doch mit der Bedingung verbunden, dass jede Rechnung absegnen muss und auch Teilrechnungen veranlassen kann. Also auch Rechnungen wegen Mängel kürzen kann. Ist dne eine eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung so viel anders? Das Kapital kann dann auch nur an das Unternehmen ausgezahlt werden.

Ich persönlich weiß gar nicht was das kleinste Übel ist.

Masipulami 27.11.2013 13:00
"Unwiderruflich" ist aus dem Grund zu vermeiden, da im Fall einer Insolvenz des Bauträgers der noch offene Betrag nicht mehr an andere Firmen, die sich um die Fertigstellung des Hauses kümmern sollen ausgezahlt werden kann.

Wir sind beim Bauherren-Schutzbund und der Berater hat uns eindringlich vor solchen Formulierungen gewarnt, da Sie schon häufig zur Privatinsolvenz der Bauherren geführt hat.

Wir haben eine ganz normale Finanzierungsbestätigung unserer Bank erhalten, aus der lediglich hervorgeht, dass der Gesamtbetrag durch von der Bank getragenem Fremdkapital und unserem Eigenkapital gedeckt ist. Habe ich heute an unseren GU weitergeleitet und habe auch schon Antwort bekommen, dass ihm dies absolut ausreicht.

brokenlink 27.11.2013 13:45
Masipulami schrieb:

Wir haben eine ganz normale Finanzierungsbestätigung unserer Bank erhalten, aus der lediglich hervorgeht, dass der Gesamtbetrag durch von der Bank getragenem Fremdkapital und unserem Eigenkapital gedeckt ist. Habe ich heute an unseren GU weitergeleitet und habe auch schon Antwort bekommen, dass ihm dies absolut ausreicht.

Das würde bei uns im Grunde auch reichen, aber wer soll mir diese Finanzierungsbestätigung ausstellen, wenn man nur mit Eigenkapital bezahlt?

Genau das ist doch das Problem.

Masipulami 27.11.2013 13:47
Kann so was nicht evtl. über ein Treuhandkonto bei einem Notar geregelt werden?

brokenlink 27.11.2013 14:11
Masipulami schrieb:
Kann so was nicht evtl. über ein Treuhandkonto bei einem Notar geregelt werden?

Bei Treuhandkonto hat man das selbe Problem wie bei dieser Abtretungserklärung. Wenn die Baufirma Insolvent ist bzw. geht, dann kann der Notar das Konto nicht freigeben bis der Insollvenzverwalter dies tut. In meinen Augen löst ein Treuhandkonto nicht das Problem. Das Geld ist trotzdem unwiderruflich and die Baufirma gebunden.
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