Abtretungserklärung aus Guthaben

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B

brokenlink

Hallo,


ich habe ein kleines Problem mit der Finanzierung vom Haus. Wir wollen das komplette Haus bar bezahlen bzw. das Sparbuch meiner Eltern wird geplündert.


Mein GU bzw. Bauunternehmen will, dass ich eine Abtretungserklärung aus Guthaben unterschreibe. Davon habe ich natürlich vor dem Vertragsabschluss nichts gewusst. Alternative kann ich auch eine Bankbürgschaft machen und das will ich auf keinen Fall, weil diese richtig Geld kostet und man überhaupt keine Kontrolle über das Geld hat.


Die Abtretungserklärung hat diesen Text: ***


Das Unternehmen will, dass die Mittel für das Bauvorhaben auch tatsächlich vorhanden sind und nicht anderweitig verwendet werden. Kann man irgendwie nachvollziehen.
Nur mir gefällt besonders das Wort unwiderruflich nicht. Diese Klausel in Verbindung mit einer Insolvenz kann einem das Genick brechen.


Habe jetzt folgendes Problem:

Problem ist nur, dass meine Hausbank keine Abtretungserklärung mit Bedingungen (wie in meinem Fall) macht.


Und Fragen:

Habe ich trotzdem noch das Recht bei Mängeln oder Restarbeiten Geld einzubehalten? Nur ich kann die Mängel oder Restarbeiten nicht an ein anderes Unternehmen vergeben, weil das Kapital an die Firma gebunden ist.



Kennt vielleicht irgendwer solche Abtretungserklärung.


Vielen Vielen Dank

Gruß


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***Auf Wunsch des Users habe ich den Text der Abtretungserklärung entfernt; bei Interesse bitte eine PN an "brokenlink"

Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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toxicmolotof

Hallo,

ich kenne solche Abtretungserklärungen aus meiner Zeit als Sachbearbeiter Baufinanzierung. In der Regel bestätigen die Banken, dass die Darlehen auch zur Bezahlung des Kaufpreises verwendet werden. Das macht natürlich auch Sinn. auch kann ich hier die Haltung des GU verstehen. Da sind wir uns ja schon mal einig.

Was aber viel wichtiger ist: Was steht denn im Vertrag, der die Grundlage für das Bauvorhaben ist? Nur wenn dort schon drin steht, was dieses Handeln legitimiert, ist das auch ok. Wenn ihr cash bezahlen könnt, ich das ja schon mal ein enormer Vorteil von Euch gegenüber anderen Häuslebauern.

Ich würde mir an deiner Stelle den geschlossenen Vertrag durchlesen, insbesondere ganz genau den Bereich "Bezahlung" und ähnliches. Wenn dort nichts von einer Abtretung steht, dann hat der AN leider erst mal Pech gehabt.

Du musst auch erst mal eine Bank finden, die eine Abtretung in dieser Form akzeptiert. Also das meiste Glück wirst du da bei den deutschen Großbanken, der Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben. Und selbst da nicht bei jeder. Mir ist keine Direktbank bekannt, die solche Abtretungen akzeptiert. Und wenn die Bank das akzeptiert, auch hierfür nehmen Banken in der Regel Bearbeitungsgebühren oder Aufwandsentschädigungen. Sowas in der Art von 0,5 - 1 % des abzutretenden Betrages, denn mit der Bestätigung der Bank geht die Bank dort ein nicht unerhebliches Risiko in der Abwicklung ein, dass wirklich das Geld auch dorthin gezahlt wird, wie vereinbart.

Damit kommen wir wieder zum zweiten Absatz zurück: Ist eine solche Abtretung/Garantie/Bürgschaft Bestandteil des unterschriebenen Vertrages?
 
N

nordanney

Ich würde pragmatisch handeln und die Abtretung unterzeichnen, sofern das Bauunternehmen Dir eine Vertragserfüllungsbürgschaft in voller Höhe zur Verfügung stellt. Dann steht es risikotechnisch 1:1! Wenn dann Deine Bank Probleme macht, kannst Du den schwarzen Peter weiterschieben. Du darfst Dein Guthaben ja so abtreten bzw. verpfänden, wie Du möchtest und brauchst keine Erlaubnis.
 
T

toxicmolotof

Im Grunde stimmt, dass man mit seinem Geld machen kann was man will.

Aber es gibt Banken, die die (zukünftige) Abtretung von Guthaben im Kontovertrag ausschließen.
 
B

brokenlink

Ich würde mir an deiner Stelle den geschlossenen Vertrag durchlesen, insbesondere ganz genau den Bereich "Bezahlung" und ähnliches. Wenn dort nichts von einer Abtretung steht, dann hat der AN leider erst mal Pech gehabt.
Erst mal vielen Dank für die Antwort.

Meine Hausbank macht genau solche Abtretungserklärung nicht.


Im Vertrag steht unter Finanzierung:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt der Bauantrags- bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Baugenehmigung bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft eines Geldinstituttes gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan (s. Pkt 3) über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme beizubringen. Aus der Finanzierungsbestätigung oder der zu stellenden Bankbürgschaft muss sich dei Verpflichtung der Finanzierers oder der Bank gegenüber der Auftragnehmer ergeben, gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie zu Zahlung von Mehrleistungsraten nach Zahlungsfreigabe dur den Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die entstehenden Kosten der Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft gehen zum Lasten der Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Geldinstitut anzuweisen, die vereinbarten Bautenstandsraten einschließlich eventueller Ergänzungsaufträge nach Baufortschritt auszuzahlen. Für die Ergänzungsaufträge, die nach Vorliegen der vorgenannten Finanzierungssicherstellung abgeschlossen und bestätigt werden, ist ebenfalls die Finanzierungssicherstellung sofort nachzuweisen bzw. die Hauptfinanzierungssicherstellung abzuändern.


Bo alles abgeschrieben.

Irgendwie war ich einwenig blauäugig das zu unterschreiben.

Ist den diese Klausel : eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung nicht unwirksam?
 
T

toxicmolotof

Warum sollte die unwirksam sein? Das ist übliche Praxis und kommt fast immer vor. Allerdings meistens eben in der Form, dass die Bank sich verpflichtet den Kredit nur an den GU zu zahlen.

Was deine Bank betrifft, so würde mich interessieren welche Art von Bank es ist. Manche sind nicht ohne Grund etwas teurer und bieten weniger Zinsen, können dann aber auch solche Specials abwickeln. Im Prinzip bleibt nur eine teure Bankbürgschaft oder mal überlegen ob man nicht zu einer kompetenteren Bank wechselt.

Da hat man das Geld Cash rumliegen und dann ist das immer noch nicht gut genug.

Eine Idee hätte ich noch. Der "Finanzierer" war ja ein Familienmitglied. Also stellt dieses Familienmitglied eine "Finanzierungsbestätigung" aus. Damit wurde dem Vertrag genüge getan. Ob sich der GU allerdings darauf einlässt? Weiß er, dass ihr cash bezahlen könnt?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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