L
Landschafter1
Servus,
Habe eben mal den Verlauf hier gelesen ... Bei uns im Werkvertrag steht dass: " Der AG dem AN eine Finanzierungsbestätigung übergibt und sein Kreditinstitut die Zahlungen laut Zahlungsplan leistet. die Zahlungen erfolgen nach Fälligkeit, der AG ist in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fälligkeit dem AN gutgeschrieben ist." Mein RA und mein Berater vom Verband Privater Bauherren haben beide das Geprüft und nichts ungewöhnliches empfunden , bis auf den Zahlungsplan, dass ich gefahrlaufe recht schnell zu überzahlen.
Da vorhin der Begriff Baustopp / Bauunterbrechung gefallen ist, hab ich dazu mal ne Frage. Auf meiner Baustelle läuft momentan nicht viel - Grund ich habe die Zahlungen eingestellt a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder, b) mangelhaftes bzw. falschgeliefertes Rohr der Fußbodenheizung, c) falsch eingebauter Verteiler der Fußbodenheizung (steht mitten im Raum), d) falscher Hersteller bzw. Marke des Bodenplattensystemes, e) Oberfläche der Bodenplatte ist nicht flügelgelättet und weißt erhebliche Unebenheiten auf, f) Gegengefälle in der Bodenebendusche im EG, h) Mangelhaft abgedichtete Fenster, i) Durchführungen der Rollomotoren nicht fachgerecht, j) erhebliche Schäden an der Sichtbalkendecke, k) Mangelhaft abgedichteter bzw. gar nicht abgedichteter Sockel des Gebäudes - alles dokumentiert über den Verband Privater Bauherren Betreuer .... Seit knapp 3/4 Wochen kommt keine Leistung mehr des GU mit der Begründung - wir hätten zu viel Einbehalt getätigt ... Wir haben uns mehrere Angebot machen lassen für die Regulierungen der Mängel und kommen da auf eine recht hohe Summe - wenn ich jetzt noch das nicht mehr zu regulierende Problem des vergessenen Fundamenterder/ Funktionspotentialausgleich sehe --- kommt sicherlich noch eine Wertminderung hinzu?
Ach und ich vergaß, laut meinen Gutachter ist auch der Ringerder mangelhaft
Habe eben mal den Verlauf hier gelesen ... Bei uns im Werkvertrag steht dass: " Der AG dem AN eine Finanzierungsbestätigung übergibt und sein Kreditinstitut die Zahlungen laut Zahlungsplan leistet. die Zahlungen erfolgen nach Fälligkeit, der AG ist in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fälligkeit dem AN gutgeschrieben ist." Mein RA und mein Berater vom Verband Privater Bauherren haben beide das Geprüft und nichts ungewöhnliches empfunden , bis auf den Zahlungsplan, dass ich gefahrlaufe recht schnell zu überzahlen.
Da vorhin der Begriff Baustopp / Bauunterbrechung gefallen ist, hab ich dazu mal ne Frage. Auf meiner Baustelle läuft momentan nicht viel - Grund ich habe die Zahlungen eingestellt a) fehlender Funktionspotentialausgleich/ Fundamenterder, b) mangelhaftes bzw. falschgeliefertes Rohr der Fußbodenheizung, c) falsch eingebauter Verteiler der Fußbodenheizung (steht mitten im Raum), d) falscher Hersteller bzw. Marke des Bodenplattensystemes, e) Oberfläche der Bodenplatte ist nicht flügelgelättet und weißt erhebliche Unebenheiten auf, f) Gegengefälle in der Bodenebendusche im EG, h) Mangelhaft abgedichtete Fenster, i) Durchführungen der Rollomotoren nicht fachgerecht, j) erhebliche Schäden an der Sichtbalkendecke, k) Mangelhaft abgedichteter bzw. gar nicht abgedichteter Sockel des Gebäudes - alles dokumentiert über den Verband Privater Bauherren Betreuer .... Seit knapp 3/4 Wochen kommt keine Leistung mehr des GU mit der Begründung - wir hätten zu viel Einbehalt getätigt ... Wir haben uns mehrere Angebot machen lassen für die Regulierungen der Mängel und kommen da auf eine recht hohe Summe - wenn ich jetzt noch das nicht mehr zu regulierende Problem des vergessenen Fundamenterder/ Funktionspotentialausgleich sehe --- kommt sicherlich noch eine Wertminderung hinzu?
Ach und ich vergaß, laut meinen Gutachter ist auch der Ringerder mangelhaft