Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung

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Y

ypg

Ich halte meinen Rat aufrecht, die Frage an besagter Stelle an den Fachmann zu eskalieren.
Ich auch!!!

Ich habe mir mal kurz den Thread von 2021 durchgelesen. Ist es immer noch so, dass Ihr mit Mutter zusammen ein Zweifamilienhaus bauen wollt?
Dann ist es wohl so, dass ihr das Wohngebäude nach hinten an den Schuppen dranbauen wollt?
Habt ihr den Architekten noch? Hat er Euch die Unterlagen fürs Bauamt gefertigt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

sascha-t4-le

Falls bis hierher noch nicht jeder verwirrt ist...
Die 5m Abstand kommen aus dem Brandschutz, unterschreitest du diese, dann muss eine Brandwand errichtet werden (ohne Öffnungen usw.) Wenn dass zutrifft, dann hat der Nachbar keine Brandwand und dann müsste dieser Sachverhalt bei dir im Grundbuch als Last eingetragen sein.
 
Franzbrot

Franzbrot

Falls bis hierher noch nicht jeder verwirrt ist...
Die 5m Abstand kommen aus dem Brandschutz, unterschreitest du diese, dann muss eine Brandwand errichtet werden (ohne Öffnungen usw.) Wenn dass zutrifft, dann hat der Nachbar keine Brandwand und dann müsste dieser Sachverhalt bei dir im Grundbuch als Last eingetragen sein.
Im Grundbuch ist keine Last eingetragen.

Das Bauamt möchte daher nun prüfen ob der Nachbar das als Stall genehmigte Gebäude als Wohnraum nutzt. Tut er dies, müssen wir 5 m einhalten, ohne Fenster auf dieser Seite. Sonst 6 Meter wenn mit 5 Fenstern
Das Bauamt möchte ausserdem nun auch prüfen ob unser Bau nicht zu groß ist. Das andere Nachbarn in den vergangenen Monaten genauso groß/größer gebaut haben wird abgebügelt mit „Ja vielleicht wurde das gar nicht genehmigt“
Nun…Wenn andere bauen dürfen wie sie wollen ohne Genehmigung - dann ist es vielleicht besser wir bauen auch ohne
 
Zuletzt aktualisiert 09.10.2025
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