Unklarer Bebauungsplan E+D oder II

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M

mikesanderss

Was ich nicht verstehe, wie ist bei römisch „II“ der Kniestock mit 0,5 Meter zu verstehen.
 
M

mikesanderss

II bedeutet m. E. ein Erdgeschoss zuzüglich Obergeschoss ohne DG, d. h. der Kniestock wäre über dem II OG. Kann das wirklich so gemeint sein? Ich füge mal Beispielbilder ein.

Das wäre dann Bautyp B im unten stehenden Bild. Im Bebauungsplan steht nur II mit Kniestock bis 0,5 Meter.

Die anderen Grundstücke sind mit EG+DG mit Kniestock bis 1,0 Meter gekennzeichnet. Das wäre im Beispiel Bautyp A. Liege ich mit meinen Ausführungen richtig ?



Schematische Abbildungen zweier Bautypen mit Grundrissen, Dachformen und Etagen KG/EG/OG/DG.


Bauzeichnung: Typ D Flachdach (bis 2 Vollgeschosse) und Typ E Satteldach (bis 3 Vollgeschosse).
 
Zuletzt bearbeitet:
K a t j a

K a t j a

Ja, ist doch wunderbar bebildert. Römisch II bedeutet, Du kannst zwei komplette Geschosse bauen.
In dem Fall darfst Du bei Deinem Bebauungsplan nur ein sehr flaches Dach drauf setzen, so dass man im DG kaum bis gar keine Wohnfläche mehr hat. Dein Wunschhaus passt zu Bautyp B. Wenn die einzelnen Grundstücke zu den Bautypen zugewiesen sind, solltest Du eines mit diesem Typ wählen.
 
kati1337

kati1337

Was ich nicht verstehe, wie ist bei römisch „II“ der Kniestock mit 0,5 Meter zu verstehen.
Einen Kniestock hast du immer, im Fall von II hast du den dann auf dem Dachboden. Daher darf es dann auch nicht mehr als 50cm sein.
Das ist ein Spitzboden auf dem kannst du noch aufrecht stehen, und Sachen abstellen, aber der soll vermutlich nicht mehr als Wohnraum dienen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Da schaffst du auch Wohnraum falls gewünscht. Wir haben 30 Grad und die Schwelle liegt direkt auf der Zwischendecke. Platz ist da einiges, man müsste halt den Fußbodenaufbau niedrig halten. Noch ein bisschen höher und man bekommt auf jeden Fall Kinderzimmer unter. Und Gauben gibt es ja auch noch, falls man den Bebauungsplan ausmaximieren will.
 
Y

ypg

Siehe mal unter Definition Vollgeschoss: das betrifft auch Keller und UGs, nicht nur Geschosse im Sinne von „Stadtvillen“
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2025
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