Finale Abnahme - was beachten?

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B

Bauexperte

@BeHaElJa

Wir überlegen, ob es nun noch Sinn macht einen Sachverständigen einzukaufen oder ob das verschwendete Liebesmüh wäre.
Gemessen, am Volumen für Deinen Hausbau, können € 500,00 gar nicht zu viel sein!

Es gibt viele Positionen, welche es zu kontrollieren gilt und ich bin mir sicher, daß Du sie nicht alle auf dem Schirm hast; gar nicht haben kannst. Das, was Du beschreibst, sind mehr oder weniger _optische_ Restarbeiten.

Nur ein Beispiel: Ich erinnere mich leider nicht, ob Du bei Deinem BV im DG/OG Kämpferelelemte verbaut hast. Gesetzt den Fall, das: wie willst Du erkennen, ob das VSG innen oder außen am Glas verbaut ist? Unklug, sich im worste case erst die Haut zu zerschneiden, um dann "aufgefangen" zu werden ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

Legurit

Würdest du Sachverständigen dann mitlaufen lassen, oder im vorhinein durchlaufen lassen?
Habe erfahren, dass der BU Fenster vor der Abnahme putzen lässt.
 
Musketier

Musketier

Wir sind vorher mit dem Sachverständigen schonmal durchgegangen, da kann man schon einmal gewisse Dinge durchdiskutieren ohne dass der Bauleiter dabei ist. Wobei unser Sachverständige baubegleitend dabei war.
 
V

Voki1

Du bist zu lasch! Ich erkenne mich durchaus wieder. Zu nachdenklich ... Mach denen, denen Du einen Haufen Geld für ein Werk bezahlt hast, mal richtig Druck. Es gibt keine Schönheitsfehler. Ein Fehler ist ein Fehler und er muss behoben werden.
Hier möchte ich an verschiedenen Stellen widersprechen. Zunächst kommt es auf "Druck" gar nicht an. Besser ist, sich nicht aufzuplustern und den Druck durch "nicht lasch sein" erhöhen zu wollen. Vielmehr gilt es, die festgestellten Mängel aufzuschreiben, mit dem Unternehmer zu besprechen und eine Lösung zu erarbeiten. Dabei sind die Mängel und die Beseitigungs-/Lösungsvereinbarung in einem Abnahmeprotokoll zu notieren und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Problematisch ist die fehlende Sachkunde. Ohne die Präsenz eines Sachverständigen werden Dir eine ganze Reihe gut klingender Erklärungen gegeben und Du bist - oft unter dem Druck der Schlüsselübergabe - mit diesen oft zufrieden und unterzeichnest das Abnahmeprotokoll, dann allerdings ohne die eingetragenen Mängel. Problem: Du hast das Werk dann - mit diesem Mangel - abgenommen und hast für diesen Mangel dann auch keine Gewährleistung mehr. Sehr unangenehme Situation.

Weiteres Problem ist, dass Du nur kleinere - sichtbare - Mängel erkennen kannst. Der Sachverständige wird eine Reihe von - wirklich teuren - Mängeln erkennen können, sofern die vorhanden sind. Gut angelegtes Geld, auch für das Bauchgefühl.
 
B

Bieber0815

Besser ist, sich nicht aufzuplustern und den Druck durch "nicht lasch sein" erhöhen zu wollen. Vielmehr gilt es, die festgestellten Mängel aufzuschreiben, mit dem Unternehmer zu besprechen und eine Lösung zu erarbeiten.
Richtig, ich hätte auch verkürzt schreiben können: Freundlich, aber bestimmt! Das letztgenannte fehlt m.E. häufig.
 
Zuletzt aktualisiert 02.07.2025
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