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ᐅ Gebäudehöhe ermitteln bei Hanggrundstück bzw. Souterrain


Erstellt am: 18.03.14 12:47

B
ballrock2
18.03.14 12:47
Hallo in die Runde,

wir haben ein schönes Grundstück in Hanglage erworben. Das Grundstück ist unterhalb der Straße. Es fällt vom Bürgersteig her auf einer Länge von ca. 3 Metern um 2 Meter ab und verläuft dann recht gleichmäßig:


Straße Hang Grundstück
______
\ ____________


Um das Grundstück zu bebauen, müssen wir also mit einem Keller bzw. Souterrain bauen. Wenn möglich würden wir diese Etage gerne auch als Wohnraum nutzen. Die Frage ist nun, wie der Grenzabstand bemessen wird. Laut niedersächsischer Bauordnung haben wir 3 Meter Mindestabstand zur Nachbargrenze und 0,5H der Gebäudehöhe. Nach meiner Recherche geht es dabei um die Firsthöhe (also bis zur Oberkante des Obergeschoss'.

Der Keller wird an zwei Seiten mit Erde umschlossen sein, die anderen beiden Seiten sind ebenerdig auf dem Grundstück, so dass das EG später bündig zur Straße steht. Das betroffene Nachbargrundstück, bei dem der Abstand eng werden könnte, ist als rückwärtiger Garten genutzt, aber Bauland. Zu dieser Seite werden wir Erde aufschütten und eine Fertiggarage neben das Haus stellen.

Wie wird hier der Abstand berechnet? Zählt das eigentliche Gebäude oder muss auch mit der Garage ein Grenzabstand eingehalten werden? Die Garage ist als Fertiggarage eigenständig, würde hier ggf. nur die Höhe der Garage (ggf. zzgl. aufgeschütteter Erde) zählen oder die Gesamthöhe des Hauses?

Ab wo wird ggf. die Gebäudehöhe ermittelt in diesem Fall? Wird ab dem EG gezählt oder muss der Keller mit eingerechnet werden?

Freue mich über jeden Tipp und
sende sonnige Grüße aus Niedersachsen
Andreas

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Hallo ballrock2,

schau mal hier: Gebäudehöhe ermitteln bei Hanggrundstück bzw. Souterrain. Da wird jeder fündig!
D
DG
18.03.14 13:52
Hallo Andreas,

grundsätzlich wird die Höhe auf die ursprüngliche Geländehöhe bezogen. Diese Höhe kann auf Antrag bzw. innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten oder generell gültigen Grenzen verändert werde. Ob sich dadurch die Abstandsflächen verändern/verbessern, hängt von der Art der Maßnahme ab. Teilweise Anschüttungen werden grundsätzlich wie eigenständige Bauteile betrachtet, müssen also ihrerseits 3m Grenzabstand haben oder lösen uU Baulasten auf den Nachbargrundstücken aus.

Dazu auf jeden Fall den Architekten befragen. Wenn Du einen Kontakt zu einem Vermesser suchst, kann ich Dir uU weiterhelfen, hängt davon ab, wo genau das BV in NDS ist. Info gern per PN, habe mehrere Kontakte in NDS und ist bei dieser Art von Grundstücken auf jeden Fall ratsam, von vornherein mit einem Vermesser zu arbeiten, damit der AR saubere Planungsdaten bekommt.

MfG
Dirk Grafe
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