Hallo,
wir haben in Baden-Württemberg eine Doppelhaushälfte gekauft.
Das Grundstück ist unterteilt in eine nicht-überbaubare Grundstücksfläche und eine überbaubare Grundstücksfläche.
Die Nutzungsschablone schreibt vor: Doppelhausbebauung, Satteldach.
Auf der nicht-überbaubaren Fläche wollen wir nun eine Doppelgarage bauen. Diese ist zulässig an dieser Stelle. Die Frage ist nur - die Verpflichtung zum Satteldach gilt diese nun auch für die Garage - sprich auch für die nicht-überbaubare Fläche? Ich würde das so interpretieren als dass diese Vorgaben nur für die überbaubare Fläche gelten.
Danke für eure Hilfe
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Auf der nicht-überbaubaren Fläche wollen wir nun eine Doppelgarage bauen. Diese ist zulässig an dieser Stelle. Die Frage ist nur - die Verpflichtung zum Satteldach gilt diese nun auch für die Garage - sprich auch für die nicht-überbaubare Fläche? Ich würde das so interpretieren als dass diese Vorgaben nur für die überbaubare Fläche gelten.
Danke für eure Hilfe
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Hallo BaWÜ,
schau mal hier: Nutzungsschablone gütig in nicht-überbaubarer Grundstücksfläche. Da wird jeder fündig!
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