ᐅ Grundriss-Feedback Einfamilienhaus
Erstellt am: 26.01.26 10:39
f_meyer schrieb:
Ich habe mir das mal zu Gemüte geführt.
Ich verstehe es so, dass beide Grundstücke wieder vereint werden. Anschließend wir mir im Prinzip für die Fläche des "Neubaugrundstücks" eine Sondereigentumsfläche überschrieben. Daraus würde sich dann ergeben, dass die Abstandsflächen nicht mehr berücksichtigt werden müssten, weil beide Gebäude auf demselben Grundstück stünden.
Weiterhin müssten Brandschutzvorgaben bzw. -abstände und sonstige Vorgaben des Bebauungsplan eingehalten werden.
Die WEG wäre dann meine Frau Mutter und ich. Wie sähe es dann bei einem möglichen späteren Verkauf einer der Gebäude aus?
Alle Rechte und Pflichten würden dann nur für das jeweilige Gebäude an den Käufer übergehen? Es würde also entweder nur die Sondereigentumsfläche (Neubau) oder das Grundstück (Altbestand) abzüglich "Wertminderung" Sondereigentumsfläche verkauft?
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Danke für diesen Input.
Eine Frage hätte ich dann aber doch noch zu den Abstandsflächen bei Altbestand/Bestandsschutz.
Immerhin habe ich diese Info, dass ich so bauen dürfte und nur die 5 Meter Abstand wegen Brandschutz einhalten müsste, von einem Mitarbeiter beim Bauamt bekommen.
Auf welcher Basis hat er dann diese Aussage getroffen? Worauf könnte er sich beziehen.
Ich habe diese Aussage auch in einem anderen Forum gelesen, dass bei Altbestand und keiner Eintragung im Grundbuch, kein Abstand auf das andere Grundstück überlaufen muss.
Es sind halt nur Aussagen. Daher hätte ich lieber einen Bezug auf einen Paragraphen oder so.Wieso "wieder" vereint ? - für mich sieht es hier nicht so aus, als wäre 145 ein jüngeres Flurstück. Auf einem_Grundstück könnten die Gebäude sogar abstandslos zueinander stehen (allerdings dadurch auch eine höhere Gebäudeklasse entstehen) und der Brandschutz würde in anderer Weise bewertet. Dein Bauplatz wäre rechtlich eine Art "Eigentumswohnung" mit eigenem Grundbuch-Unterblatt, Mutters Anteil und Deiner wären einzeln handelbar. Wenn Du schon fremdliest, kannst Du dort auch gleich Escroda (original blau) oder Dimeto (grün) in Deine Fragestellung hinzurufen. Die vom Bauamtsmitarbeiter genannten fünf Meter vermute ich in einer zu Dir hinzeigenden Öffnung in Mutters Garagenwand oder dergleichen begründet und dann wie gesagt wohl sogar auf eigentlich grenzpriviegierte Gebäude auf Deinem Grundstück anzuwenden. Wir stoßen hier aber auch an die Grenzen meiner Beratungsmöglichkeiten, sowohl pro bono Ratgabe betreffend als auch aus Erlaubnisgründen (Rechtsberatungsgesetz) - ich bin technischer Bauberater im "privaten" Rahmen eines Vereines.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
f_meyer schrieb:
Auf welcher Basis hat er dann diese Aussage getroffen? Worauf könnte er sich beziehen.Das können wir nicht wissen. ich würde demnach eine Bauvoranfrage machen und mich nicht auf mündliche Aussagen berufen.
f_meyer schrieb:
Ich verstehe es so, dass beide Grundstücke wieder vereint werden.Wie sieht denn die Seite des Mutter-Hauses aus? Gibt es da eine Möglichkeit, mit einer Garage anzubauen? Was meinst Du mit "Korridor zur Mutter"?
Eigentum nach WEG bzw Verkauf: wenn das Haus brauchbar ist und es klare Linien, also Verträge gibt, sollte einem Verkauf eines Hauses nach WEG (Grundstück) keine Nachteile entstehen wie auch als Vergleich bei einem Doppelhaus.
f_meyer schrieb:
Baufenster, Baulinie und -grenze: zur Straße 3,5 mf_meyer schrieb:
Allerdings müssen wir versetzt nach hinten bauen (Grundstück mit im Screenshot eingeblendet) und sind ca. 10 Meter von der Straße weg.Wieso dann 10 Meter?
Also, das Grundstück ist zwar schmal, aber bei weitem nicht zu schmal, um zu bauen. Reihen- oder Doppelhäuser sind teilweise schmaler als was man hier bauen könnte.
Ich komme auf ca. 7,60 Hausbreite.
Ich verstehe allerdings immer noch nicht, warum man den Eingang nicht seitlich machen sollte, wenn dadurch mehr Wohnfläche generiert werden könnten.
11ant schrieb:
Wieso "wieder" vereint ?Vor der Teilung, waren Flurstück 145 + 146 ein großes Grundstück. Im Zuge eines Anbau wurde diese Teilung vorgenommen.
11ant schrieb:
Die vom Bauamtsmitarbeiter genannten fünf Meter vermute ich in einer zu Dir hinzeigenden Öffnung in Mutters Garagenwand oder dergleichen begründet und dann wie gesagt wohl sogar auf eigentlich grenzpriviegierte Gebäude auf Deinem Grundstück anzuwenden.Ja, ist natürlich Rätselraten. Aber hatte heute nochmal mit einer anderen Mitarbeiterin gesprochen, weil mir dieses ganze Thema keine Ruhe lässt und ich bei denen nochmal nachfühlen wollte.
Rausgekommen ist abermals die Aussage in 7 Meter Breite und 5 Meter Abstand zum anderen Grundstück einzuhalten.
Daher ist tatsächlich eine probate Möglichkeit:
ypg schrieb:
ich würde demnach eine Bauvoranfrage machen und mich nicht auf mündliche Aussagen berufen.Ich habe mir mal von meinem Vater ein Dokument zuschicken lassen.
Baulast im Vorderen Bereich wegen des Anbaus. Das erklärt dann auch den Korridor und die versetzte Bauweise.
Bei Einhaltung des Abstands zur Baulast wäre man super schmal. Daher Start des Gebäudes, wo die Baulast aufhört -> dies ergibt nahzu 10 Meter zur Straße
ypg schrieb:
Ich komme auf ca. 7,60 Hausbreite.Kannst du mir erläutern, wie du auf ca. 7,60 m kommst?
Das würde aus meiner Sicht ja auch beinhalten, dass 2x 3 Meter Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück eingehalten würden, nicht aber auf die Abstandsflächen vom Bestandsgebäude (ohne Baulast) Rücksicht genommen werden muss.
Bezüglich seitlicher Eingang:
Ja, ich habe mich heute intensiver mit der Idee beschäftigt. Es ist tatsächlich eine Option vor der wir uns nicht verschließen. Das Argument pro bessere Raumausnutzung schlägt das Gegenargument längerer Fußweg zum Eingang.
Werde versuchen dies in den nächsten Tagen in einem Grundriss umzusetzen.
f_meyer schrieb:
die versetzte Bauweise.Wo ist denn da eine versetzte Bauweise zu sehen? Da ist doch im Westen eine Linie?!
f_meyer schrieb:
den KorridorWas ist mit Korridor gemeint?
f_meyer schrieb:
Bei Einhaltung des Abstands zur Baulast wäre man super schmalHauptsache, die Baulast wird eingehalten. Da braucht es dann keinen Abstand.
f_meyer schrieb:
Daher Start des Gebäudes, wo die Baulast aufhört -> dies ergibt nahzu 10 Meter zur StraßeNein, das ist nicht zu verstehen. Aber egal, wenn man weiter hinten baut, dann kann man vorn einen Carport bzw. Schuppen für Fahrräder stellen.
f_meyer schrieb:
längerer Fußweg zum Eingang.Nicht Dein Ernst… 10 Meter 😉
Das fährst Du doch eh mit dem Pkw aufs Grundstück. 10 Meter sind nichts, aber dennoch genügend Abstand zur Straße.
f_meyer schrieb:
Baulast im Vorderen Bereich wegen des Anbaus. Das erklärt dann auch den Korridor und die versetzte Bauweise.
Bei Einhaltung des Abstands zur Baulast wäre man super schmal. Daher Start des Gebäudes, wo die Baulast aufhört -> dies ergibt nahzu 10 Meter zur StraßeIch weiß nicht, woher Du die Auffassung nimmst, ein Haus sollte von vorne bis hinten die gleiche Breite haben. Im übrigen sehe ich die Abstandsfläche nicht auf die eingetragene Baulastfläche beschränkt. Offenbar hat im Originalbaujahr des Hauses der Mutter gegolten, daß man zu einem Flurstück im selben Eigentum keinen Grenzabstand zu halten brauchte, und wurde das Kern-Haus in 9,80 m Abstand zur Straße errichten. Als dann in den eigenen Vorgarten angebaut wurde, hatte sich die Situation wohl zu den heute gültigen Verhältnissen hin geändert und wurde die Baugenehmigung mit der Auflage verbunden, die Baulastfläche für die Abstandsflächenübernahme einzutragen.
Deine Annahme, Du dürftest nun hinter der Abstandsfläche - mithin also in etwa zehn Metern ab der straßenseitigen Grenze und ungefähr gleichauf mit dem Kern-Haus der Mutter - mit nur drei Metern Grenzabstand losbauen, halte ich für irrig. Ich sehe nämlich Deinen Grenzabstand über die eingezeichnete Fläche hinaus reichen, nämlich auf ganzer Tiefe des Hauses der Mutter, also auf stattlichen achtzehn Metern ab der straßenseitigen Grenze. Des Weiteren erscheint mir ein straßenseitiger Abstand von fünf Metern hier die besten Aussichten darauf zu haben, übereinstimmend als "richtig" aufgefaßt zu werden.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Ähnliche Themen