ᐅ Grundriss-Feedback Einfamilienhaus
Erstellt am: 26.01.26 10:39
Zwei Vollgeschosse sind laut Bebauungsplan möglich "WAII".
Hier ein Auszug aus dem Textteil des Bebauungsplan:

Dumme Frage: Kannst du mir das genauer erklären?
Wie man an der zweiten EG-Skizze vielleicht erkennt, halten wir die 3m Abstand zur Grenze ein -> es wären ca. 3,85 m.
Die 5 Meter wurden mir von einem Mitarbeiter beim Bauamt genannt. Er meinte 3 Meter zur Grenze einhalten, aber min. 5 Meter zum Bestandsbau auf dem Nachbargrundstück wegen Brandschutz. Wir wollen übrigens in NRW bauen.
Wir würden am liebsten mit 30° Dachneigung bauen (weil es Nachbarn so auch umgesetzt haben), ansonsten die 38° aus den Vorgaben umsetzen.
Hier ein Auszug aus dem Textteil des Bebauungsplan:
11ant schrieb:
Also "Breite total minus Mindestabstände gleich sieben Meter Hausbreite" wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Milchmädchenrechnung sein.
Dumme Frage: Kannst du mir das genauer erklären?
Wie man an der zweiten EG-Skizze vielleicht erkennt, halten wir die 3m Abstand zur Grenze ein -> es wären ca. 3,85 m.
Die 5 Meter wurden mir von einem Mitarbeiter beim Bauamt genannt. Er meinte 3 Meter zur Grenze einhalten, aber min. 5 Meter zum Bestandsbau auf dem Nachbargrundstück wegen Brandschutz. Wir wollen übrigens in NRW bauen.
Wir würden am liebsten mit 30° Dachneigung bauen (weil es Nachbarn so auch umgesetzt haben), ansonsten die 38° aus den Vorgaben umsetzen.
f_meyer schrieb:
Wir würden am liebsten mit 30° Dachneigung bauen (weil es Nachbarn so auch umgesetzt haben), ansonsten die 38° aus den Vorgaben umsetzen.Ich hätte auch gerne ein grünes Kennzeichen, bin aber kein Bauer. Wenn der Bebauungsplan >38° DN vorsieht, bedürfen 30° DN einer Befreiung. Deren Chancen können wir hier aus den bisher bekannten Grundlagen noch schwer spekulieren.
f_meyer schrieb:
Dumme Frage: Kannst du mir das genauer erklären?
Wie man an der zweiten EG-Skizze vielleicht erkennt, halten wir die 3m Abstand zur Grenze ein -> es wären ca. 3,85 m.
Die 5 Meter wurden mir von einem Mitarbeiter beim Bauamt genannt. Er meinte 3 Meter zur Grenze einhalten, aber min. 5 Meter zum Bestandsbau auf dem Nachbargrundstück wegen Brandschutz. Wir wollen übrigens in NRW bauen.Eine dumme Frage ist das nicht. Weshalb es hier aus Brandschutzsicht nur 5 Meter sein sollen, weiß ich nicht - möglicherweise gälten die hier wegen eines Fensters in der Garage des Nachbarn auch für grenzprivilegierte Bauten. NRW ist nicht BW oder BY, somit beträgt der seitliche Zwischenraum also mindestens 6 Meter (beiderseits der Grenze je 3 Meter). Dieser Abstand ist jedoch auch nur dann das gültige Minimum, wenn die Gebäudehöhen nicht mehr Abstand gebieten, beispielsweise wenn das Nullkommavierfache der Gebäudehöhe (Traufhöhe, bei zur Grenze zeigender Giebelseite wird auch die Giebelhöhe noch anteilig hinzugerechnet) mehr als diese drei Meter betrüge.
Nach Deinem Bildzitat dürfte Dein Haus zweigeschossig 6,6 Meter Traufhöhe haben (und auch sonst kaum wesentlich weniger als 6,0 Meter), somit betrügen 0,4h 2,40 bis 2,64 Meter, das sind weniger als 3 Meter, und es bliebe beim Minimum von 3 Metern (außer wenn ein Giebel zur Grenze zeigte). 6,0 Meter minus vom Nachbarn erfüllte nur 1,14 Meter wären auf Eurer Seite noch 4,86 Meter (Achtung: nicht wandparalleler Grenzverlauf).
Richte Dich also darauf ein, daß Deine Breitenannahmen zu hoffnungsvoll sind. Deine Hausachse wirst Du wohl praktischerweise wandparallel zum Nachbarn ausrichten.
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Danke für die aufschlussreiche Erklärung zu den Grenzabständen. Nun hab ichs!
Zur Erklärung: das schmale Grundstück rechts (mit der Hausnummer 7) und den 1,14 m Grenzabstand gehört meiner Mutter.
Das zu bebauende gehört ebenfalls meiner Mutter und bekomme ich überschrieben.
Es war mal ein großes Grundstück und wurde dann in Zuge eines Anbaus (nördlich an Nr7) geteilt. Dadurch der geringe Grenzabstand des Bestandsgebäudes.
Die 5 Meter ergeben sich laut Amtsmitarbeiter nach § 30 der Bauordnung NRW, 1.
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Nachbargrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist.
Daher die Aussage des Mitarbeiters, dass wir mit 5 m Mindestabstand bauen dürften.
Noch eine Frage hierzu:
Da es sich um ein Bauvorhaben innerhalb der Familie handelt. Wäre mit Einverständnis meiner Mutter die Unterschreitung der 6 Meter nicht ohnehin möglich?
Zur Erklärung: das schmale Grundstück rechts (mit der Hausnummer 7) und den 1,14 m Grenzabstand gehört meiner Mutter.
Das zu bebauende gehört ebenfalls meiner Mutter und bekomme ich überschrieben.
Es war mal ein großes Grundstück und wurde dann in Zuge eines Anbaus (nördlich an Nr7) geteilt. Dadurch der geringe Grenzabstand des Bestandsgebäudes.
Die 5 Meter ergeben sich laut Amtsmitarbeiter nach § 30 der Bauordnung NRW, 1.
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Nachbargrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist.
Daher die Aussage des Mitarbeiters, dass wir mit 5 m Mindestabstand bauen dürften.
Noch eine Frage hierzu:
Da es sich um ein Bauvorhaben innerhalb der Familie handelt. Wäre mit Einverständnis meiner Mutter die Unterschreitung der 6 Meter nicht ohnehin möglich?
f_meyer schrieb:
Noch eine Frage hierzu:
Da es sich um ein Bauvorhaben innerhalb der Familie handelt. Wäre mit Einverständnis meiner Mutter die Unterschreitung der 6 Meter nicht ohnehin möglich?Nein. Das wäre eine Außerkraftsetzung der Abstandsfläche gegenüber einem Nachbesitzer des Baugrundstücks. Eventuell solltet Ihr eine Vereinigung der beiden Grundstücke prüfen, und statt des Grundstücks bekämest Du eine Sondereigentumsfläche innerhalb der WEG überschrieben. Aber lies´ hierzu den Pianistenthread: https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.j3i4e9/
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f_meyer schrieb:
Zwei Vollgeschosse sind laut Bebauungsplan möglich "WAII".Liegt das Grundstück denn im WAII?
f_meyer schrieb:
Du hast Recht: Es ist eine sportliche Aufgabe. Aber finde es zugleich interessant, wie man hier das Optimum rausholen kann.Dann zeige doch einfach mal das ganze Grundstück mit Ausrichtungsbezeichnung und Längenmaße.
Ggf auch den ganzen Bebauungsplan, den man nicht auszugsweise liest, sondern in Gänze.
Und by the way:
ypg schrieb:
Bitte mal diesen Fragebogen ausfüllen
https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-planung-unbedingt-vor-beitrag-erstellung-lesen.f5w5f3/Gern auch mal den Fragebogen ausfüllen, der leider noch nicht im Unterforum wieder angepinnt wurde.
11ant schrieb:
Eventuell solltet Ihr eine Vereinigung der beiden Grundstücke prüfen, und statt des Grundstücks bekämest Du eine Sondereigentumsfläche innerhalb der WEG überschrieben. Aber lies´ hierzu den Pianistenthread: https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.j3i4e9/Ich habe mir das mal zu Gemüte geführt.
Ich verstehe es so, dass beide Grundstücke wieder vereint werden. Anschließend wir mir im Prinzip für die Fläche des "Neubaugrundstücks" eine Sondereigentumsfläche überschrieben. Daraus würde sich dann ergeben, dass die Abstandsflächen nicht mehr berücksichtigt werden müssten, weil beide Gebäude auf demselben Grundstück stünden.
Weiterhin müssten Brandschutzvorgaben bzw. -abstände und sonstige Vorgaben des Bebauungsplan eingehalten werden.
Die WEG wäre dann meine Frau Mutter und ich. Wie sähe es dann bei einem möglichen späteren Verkauf einer der Gebäude aus?
Alle Rechte und Pflichten würden dann nur für das jeweilige Gebäude an den Käufer übergehen? Es würde also entweder nur die Sondereigentumsfläche (Neubau) oder das Grundstück (Altbestand) abzüglich "Wertminderung" Sondereigentumsfläche verkauft?
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Danke für diesen Input.
Eine Frage hätte ich dann aber doch noch zu den Abstandsflächen bei Altbestand/Bestandsschutz.
Immerhin habe ich diese Info, dass ich so bauen dürfte und nur die 5 Meter Abstand wegen Brandschutz einhalten müsste, von einem Mitarbeiter beim Bauamt bekommen.
Auf welcher Basis hat er dann diese Aussage getroffen? Worauf könnte er sich beziehen.
Ich habe diese Aussage auch in einem anderen Forum gelesen, dass bei Altbestand und keiner Eintragung im Grundbuch, kein Abstand auf das andere Grundstück überlaufen muss.
Es sind halt nur Aussagen. Daher hätte ich lieber einen Bezug auf einen Paragraphen oder so.
ypg schrieb:
Liegt das Grundstück denn im WAII?Ja, das Grundstück liegt in WA II.
ypg schrieb:
Dann zeige doch einfach mal das ganze Grundstück mit Ausrichtungsbezeichnung und Längenmaße.
Ggf auch den ganzen Bebauungsplan, den man nicht auszugsweise liest, sondern in Gänze.Hier einmal das Grundstück mit den Maßen. Nordausrichtung.
Zur Info: Bei Nr. 7 wurde nachträglich noch ein Anbau hinzugefügt. Ich habe von beiden Gebäuden mal den First eingezeichnet. Evtl. nicht unerheblich.
Und hier der Link zum Bebauungsplan (Flirstück 145):
o-sp.de/download/paderborn/467228
Und als Abschluss noch die von dir aufgeführte Liste:
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: ca. 520 qm
Hang: 1° / 1,7%
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl
Baufenster, Baulinie und -grenze: zur Straße 3,5 m
Randbebauung: nein
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 2
Dachform: Satteldach oder Krüppelwalmdach
Stilrichtung: an Nachbarschaft ausgerichtet
Ausrichtung: egal
Maximale Höhen/Begrenzungen: 1-geschossig = 4,0/11,5m; 2-geschossig = 6,6/14,5m
weitere Vorgaben: Dachneigung 38 - 55°
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: kubisch, Satteldach
Keller, Geschosse: ohne Keller, 1,5 - 2 Geschosse
Anzahl der Personen, Alter: 3 Personen; 42 J., 35 J., 1 J.
Raumbedarf im EG, OG
Büro: Homeoffice
Schlafgäste pro Jahr: 8-10
offene oder geschlossene Architektur: geschlossen, außer Wohn- Essbereich
konservativ oder moderne Bauweise: konservativ
offene Küche, Kochinsel: keine Köcheinsel, maximal 1 Theke
Anzahl Essplätze: 4-5
Kamin: nein
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: Terrasse vor Wohnzimmer in den Garten
Garage, Carport: Carport
Nutzgarten, Treibhaus: nein
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll
Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: do-it-Yourself
Was gefällt besonders? Warum?
Was gefällt nicht? Warum?
Preisschätzung laut Architekt/Planer:
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl. Ausstattung: 400.000 €
favorisierte Heiztechnik: Luft-Wärme-Pumpe oder Luft-Luft-Pumpe
Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: 2. Kinderzimmer, Ankleide
-könnt Ihr nicht verzichten: Büro, Gäste-WC mit Dusche
Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist?
Der Wunsch war/ist auf einer Grundrissfläche von 7x12 Meter 2 Kinderzimmer, 1 Büro und ein zusätzliches Dusch-WC unterzubringen.
Wenn man bei einigen Räumen/Flächen bei einem Minimum bleibt, funktioniert das sogar knapp.
Die Frage ist, ob knapp auf Jahre des Wohnens in dem Haus zufrieden stellen.
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